Die Änderungen betreffen § 5 Abs. 1 lit. g Nr. 3 lit. a FAO sowie § 14 o FAO. Die Beschlüsse treten nunmehr nach einer Prüfung durch das Bundesjustizministerium am 01.07.2017 in Kraft.
§ 5 Abs. 1 lit. g Nr. 3 lit. a FAO wird wie folgt neu gefasst:
a) Jedes Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch sechs Verfahren als Sachwalter nach § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter, als vorläufiger Sachwalter gemäß §§ 270a und 270b InsO, als Sanierungsgeschäftsführer oder als Vertreter des Schuldners im Unternehmensinsolvenzverfahren oder im Verbraucherinsolvenzverfahren.
Bisher konnten die Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern schon durch drei Verfahren nach dieser Vorschrift ersetzt werden. Im Gegenzug hat man die Ersetzungsmöglichkeiten allerdings ausgebaut: Sie wurden um Tätigkeiten als vorläufiger Sachwalter, als Sanierungsgeschäftsführer und um die Vertretung des Schuldners im Unternehmensinsolvenzverfahren ergänzt. Letztlich wird zukünftig auch nicht mehr verlangt werden, dass die Vertretung im Unternehmensinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens erfolgt.
§ 14 o FAO wird wie folgt neu gefasst:
§ 14 o Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Vergaberecht
Für das Fachgebiet Vergaberecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Europäische und deutsche Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, insbesondere
a) EU-Vergaberichtlinien einschließlich der jeweiligen Rechtsmittelrichtlinien,
b) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
c) Vergabeverordnung (VgV), Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
d) Grundzüge der Vergabegesetze der einzelnen Bundesländer und (soweit vorhanden) des Bundes,
2. Besonderheiten der einzelnen Vergabeverfahren bei:
a) der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen,
b) Planungswettbewerben und der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen,
c) der Vergabe von Bauleistungen,
d) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasserversorgung und Energieversorgung (Sektorenaufträge),
e) der Vergabe von Konzessionen,
f) der Vergabe von Aufträgen im Bereich Verteidigung und Sicherheit,
3. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung:
a) Primärrechtsschutz durch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren,
b) Grundzüge der vergaberechtlichen Verfahren vor dem EuGH,
c) sonstiger Rechtsschutz vor Zivilgerichten und Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit Vergabeverfahren,
4. Vergaberechtliche Aspekte des Beihilferechts,
5. Grundzüge des öffentlichen Preisrechts.
Diese Änderungen waren aufgrund von Gesetzesänderungen im Vergaberecht erforderlich. Es handelte sich lediglich um eine Anpassung an die geltende Rechtslage.
Die Beschlüsse der 3. Sitzung der 6. Satzungsversammlung können Sie auch hier abrufen.
Bild oben: Ingo Bartussek/Fotolia