Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Im April legte eine vom BMJV eingesetzte Expertenkommission einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vor. Damit soll das teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Zu den Personengesellschaften zählen die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Der Kommissionsentwurf zielt auf eine umfassende Regelung. So soll es nicht nur Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch geben, sondern auch zahlreiche Folgeänderungen z.B. des Grundbuchrechts, des Prozessrechts, des Umwandlungsrechts, des Kostenrechts, des Aktienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes.

Von den Änderungen wären auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betroffen: Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die handelsrechtlichen Rechtsformen, also auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG, für freiberufliche Tätigkeiten, wie beispielsweise von Rechtsanwälten, zugänglich sein sollen. Darüber hinaus sollen sich nach dem Entwurf zukünftig Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung Freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Zahnärzte, Architekten) in einer Personenhandelsgesellschaft zusammenschließen können, soweit das anwendbare Berufsrecht dies zulässt. Die Wahl insbesondere der Rechtsform einer GmbH & Co. KG soll dann eine weitergehende Haftungsbeschränkung ermöglichen. Mit dem berufsrechtlichen Vorbehalt soll der mit bestimmten Berufen einhergehende Schutzbedarf zielgenau erfüllt werden können.

Für Gesellschaften bürgerlichen Rechts soll ein Register ähnlich dem Handelsregister eingeführt werden, in das sie sich eintragen lassen können.

Einen bestimmten Zeitpunkt für das Inkrafttreten schlug die Expertenkommission nicht vor, insbesondere, weil sich der zeitliche Vorlauf für die Einrichtung des Gesellschaftsregisters noch nicht zuverlässig vorhersagen lässt.

Den Gesetzesentwurf, den Abschlussbericht und die Thesenpapiere zum Entwurf finden Sie hier.