Eckpunktepapier für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und Stellungnahme der BRAK

Am 27.08.2019 legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das Eckpunktepapier für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor. Das Eckpunktepapier finden Sie hier.

Im Oktober 2019 veröffentlichte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Stellungnahme Nr. 25 zum Eckpunktepapier.

Die BRAK begrüßt ausdrücklich, dass das BMJV nunmehr Eckpunkte für die Neuregelung vorgelegt und dabei auch zahlreiche Vorschläge berücksichtigt hat, die die BRAK bereits mit ihrem umfassenden Vorschlag zur Reform des berufsrechtlichen Gesellschaftsrechts unterbreitet hatte.

Insbesondere drei im Eckpunktepapier erwähnten Aspekte – die Öffnung des Fremdkapitalverbots, die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit, die Berufsausübungsgesellschaften aus Drittstaaten – kritisiert die BRAK jedoch mit Blick auf die sogenannten Core Values der Anwaltschaft nachdrücklich. Angesichts eines möglicherweise bevorstehenden ungeregelten Brexits mahnt die BRAK außerdem an, für LLPs mit Verwaltungssitz in UK umgehend eine sichere Rechtsgrundlage für ihre weitere Betätigung im Inland zu schaffen.

Der Einrichtung von optionalen Kanzleipostfächern für Berufsausübungsgesellschaften im Rahmen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) steht die BRAK aufgeschlossen gegenüber.


Die Stellungnahme der BRAK zum Eckpunktepapier finden Sie hier.