Meldungen aus der Kammer

BRAK-Mitgliederstatistik zum 01.01.2020

Leichter Zuwachs bei den Mitgliederzahlen: Einzelzulassungen sind rückläufig, Anzahl der Syndizi und Frauenanteil steigt.

Am 01.01.2020 hatten die 28 deutschen Rechtsanwaltskammern insgesamt 167.234 Mitglieder – ein Anstieg um 0,52 % im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt sind 165.901 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen, davon 59.002 Frauen.

Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die Einzelzulassungen deutlich, die Syndikus-Zulassungen nahmen zu. Zum 01.01.2020 waren 146.795 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen (im Vorjahr 148.227). 15.475 (im Vorjahr 14.013) Kolleginnen und Kollegen verfügten über eine Doppelzulassung als Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt und es gab 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte. Bei den Syndizi ist der Frauenanteil mit 34,14 % erheblich höher als bei den Rechtsanwälten mit Einzelzulassung. Im Vergleich zum Vorjahr ist er deutlich angestiegen: 44,29 % der doppelt Zugelassenen und 55,72 % der reinen Syndikusrechtsanwälte sind weiblich.
Die Zahl der Anwaltsnotare hingegen bleibt rückläufig. Mit 45.226 liegt sie um 2 % unter dem Vorjahr (5.349).

Die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die neben ihrem Anwaltsberuf auch als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind, verringerte sich. 513 Rechtsanwälte (Vorjahr: 574) waren zugleich als Wirtschaftsprüfer, 2.062 (2.137) als Steuerberater und 355 (370) als vereidigte Buchprüfer tätig.

Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (1.018, Vorjahr: 947).

Die gesamte Mitgliederstatistik finden Sie hier.


Statistik niedergelassener Rechtsanwälte nach EURAG und § 206 BRAO

Zum 01.01.2019 waren nach dem EuRAG 702 und nach § 206 BRAO 349 ausländische Rechtsanwälte bundesweit tätig. Insgesamt sind somit bundesweit 1051 Rechtsanwälte unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung in Deutschland niedergelassen.

Die Statistik der Mitglieder der Kammern nach EuRAG und nach § 206 BRAO sowie die Statistik der ausländischen Bewerber, die aufgrund eines Studienabschlusses in Deutschland bzw. einer Eignungsprüfung die Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erworben haben, finden Sie hier.

Die Entwicklung der Niederlassungen nach EuRAG und § 206 BRAO im Jahresvergleich können Sie hier einsehen.


BRAK-Mitteilungen und Magazin künftig ausschließlich digital

Ab dem 01.07.2020 werden die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin ausschließlich in digitaler Version erscheinen. Damit trägt die BRAK der Tatsache Rechnung, dass digitale Zeitschriften zeitgemäß und überall zu lesen sind. Auch aus Umweltschutzgesichtspunkten ist diese Umstellung zu begrüßen, wird doch Papier gespart und die postalische Auslieferung eingestellt. Herstellungs- und Vertriebskosten werden reduziert.

Die Links zu den digitalen Ausgaben erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr beA, andere Abonnenten per E-Mail.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll zudem eine Zeitschriften-App angeboten werden.


Warnung vor Phishing-Mails

Eine Kollegin machte uns darauf aufmerksam, dass derzeit E-Mails mit Absenderin Maria Suarez im Umlauf sind.

Im Anschreiben, welches ohne persönliche Anrede verfasst ist, bittet sie darum, sie in einem anhängigen Scheidungsverfahren zu vertreten.

Auf Nachfrage werden „echt“ aussehende Dokumente, darunter eine Passkopie und eine notarielle Vereinbarung zwischen Maria und Steve Suarez, unterzeichnet in Minnesota, USA, übermittelt. Inhalt der Beauftragung solle nun sein, Herrn Steve Suarez zur Zahlung rückständigen Unterhalts aufzufordern.

Bei Recherche des Vorgangs im Internet, wird man vor einer Übernahme des Mandats gewarnt. Nach Versenden des Aufforderungsanschreibens wird von der Gegenseite ein Scheck inklusive Gebühren verschickt, welcher auf der anwaltlichen Kontoverbindung gut geschrieben, dann aber nach Wochen widerrufen wird, nachdem das vermeintliche Fremdgeld bereits ausgekehrt ist.


Bildquellen: kontrastDesign/iStock