Aktuelles zu Corona
Auf der Website der Rechtsanwaltskammer München finden Sie täglich aktualisierte Informationen zu allen möglichen Themen rund um die Arbeit in Kanzleien in Zeiten der noch anhaltenden Corona-Pandemie. Neben Hinweisen zum Sitzungsbetrieb der Gerichte im Oberlandesgerichtsbezirk München stellen wir Wissenswertes zu finanziellen Unterstützungen für die Anwaltschaft zur Verfügung. Bitte besuchen Sie unsere Website hier.
Befristete Mehrwertsteuersenkung beschlossen
Der Bundestag hat am 29.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen.
Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage werden unter anderem die Umsatzsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt.
Die BRAK hat in diesem Zusammenhang Handlungshinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Hierin finden sich neben zahlreichen Beispielen Hinweise dazu, an welchen Zeitpunkt anzuknüpfen und was bei Teilleistungen und Vorschüssen zu beachten ist.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hatte die BRAK mehrfach Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung geübt. So fanden sich im Gesetzentwurf zwei grundlegende Änderungen der Abgabenordnung – einerseits zur absoluten Verjährung der Steuerhinterziehung und andererseits zur strafrechtlichen Einziehung von verjährten Steueransprüchen -, deren Zusammenhang mit den eilbedürftigen Coronamaßnahmen – so die BRAK - nicht ansatzweise erkennbar sei. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bereits am 28.05.2020 hatte der Bundestag das Erste Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde eine Regelung in das Einführungsgesetz zur AO aufgenommen, wonach eine unionsrechtliche Fristverlängerung bei Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen angestrebt werden soll. Hintergrund ist, dass mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen eine Anzeigepflicht auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt wird. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sind ab dem 01.07.2020 anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen soll nun in Brüssel über eine Fristverlängerung verhandeln.
Die BRAK hat angesichts der ab 01.07.2020 geltenden Mitteilungspflicht Handlungshinweise erarbeitet
Aktuelles
Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
Das am 29.05.2020 in Kraft getretene Gesetz enthält unter anderem Neuregelungen, um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zu gewährleisten. So wird befristet bis 01.01.2021 im ArbGG und im SGG vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Richter der mündlichen Verhandlung mittels zeitgleicher Übertragung in Bild und Ton von einem anderen Ort aus als dem Gericht beiwohnen bzw. teilnehmen, wenn ihnen eine Präsenzteilnahme aufgrund der epidemischen Lage unzumutbar ist. Zudem soll von der Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen Gebrauch gemacht werden können.
Die BRAK hatte mit Präsidentenschreiben vom 16.04.2020 zu den vorgesehenen Änderungen im ArbGG und SGG Stellung genommen.
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Die BRAK hat zu dem Gesetzesvorhaben, in dem es um eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemiebedingten Insolvenz geht, mit Schreiben vom 24.03.2020, 09.04.2020 und 25.05.2020 Stellung genommen und ausgewogene, durchdachte und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügende Vorschriften gefordert und daher darum gebeten, die bisher vorliegenden Entwürfe sachgerecht zu überarbeiten.
Die Stellungnahmen der BRAK finden Sie hier.
Schreiben der BRAK an die Wirtschafts- und Finanzministerien von Bund und Ländern zu Corona-Soforthilfen für Anwaltschaft
Mit Schreiben vom 20.05.2020 hat sich der Präsident der BRAK an die Wirtschafts- und Finanzministerien gewandt, um erneut zu betonen, dass die bisherigen Antragsvoraussetzungen für die Corona-Hilfen dazu führen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte diese nicht in Anspruch nehmen können, da die Leistungserbringung und die Rechnungsstellung zeitlich auseinanderfallen. Im Ergebnis dürften durch diese Verzögerung die zeitlich befristeten Hilfen damit unserer Berufsgruppe nicht zur Verfügung stehen. Er bat daher darum, die zeitliche Befristung für Rechtsanwälte auszusetzen.
Das Schreiben finden Sie auf der Website der BRAK.
FAQs zum Thema Corona auf der Seite des DAV
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) bietet auf seiner Webseite eine umfassende Übersicht an FAQs zu den Themen Berufsrecht und Kanzleialltag, Quarantäne und Kanzleischließung, Homeoffice in Anwaltskanzleien uvw.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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