Neuberufung des Verwaltungsrats der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)

Turnusgemäß endet dieses Jahr die neunte Amtsperiode des Verwaltungsrats der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Für die zehnte, am 01.01.2021 beginnende Amtsperiode sind deshalb die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie deren Stellvertreter aufgrund von Vorschlägen der Vorstände der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, der zwei Steuerberaterkammern und der Patentanwaltskammer durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration neu zu berufen (Art. 3 Abs. 1 VersoG, § 5 der Satzung der BRAStV).

Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat hat u.a. folgende Aufgaben (Art. 4 VersoG)

Er beschließt über

  • die Richtlinien der Versorgungspolitik,
  • die Satzung und deren Änderungen,
  • den Lagebericht und den Jahresabschluss sowie die Entlastung der Geschäftsführung,
  • den Anschluss von Mitgliedern außerhalb Bayerns an die Versorgungsanstalt
  • die Anpassung von Versorgungsanrechten.

Ferner ist der Verwaltungsrat zuständig für Richtlinien z. B. über Zuschüsse zu Rehabilitationskosten. Auch bestimmte Maßnahmen der Geschäftsführung können an die Zustimmung des Verwaltungsrats gebunden werden. Der Verwaltungsrat überwacht zudem die Geschäftsführung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse.

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit beim Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) haben, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an:

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Per Fax: (089) 532944-28
Per E-Mail: info@rak-m.de 
Meldeschluss ist der 31.07.2020.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Geschäftsführerin Brigitte Doppler unter Tel. (089) 532944-60 zur Verfügung.