Novellierung der Rechtsanwaltsvergütung

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben in ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2019 den Vorschlagskatalog der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins für eine Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren zur Kenntnis genommen. Sie waren sich einig, dass die dauerhafte Sicherung einer leistungsstarken Justiz im gemeinsamen Interesse von Bund, Ländern, Rechtsdienstleistern und Rechtsuchenden liegt.

Die Sicherung der Leistungsstärke setzt wiederum eine angemessene Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte voraus, genauso wie eine angemessene personelle und sachliche Ausstattung der Justiz. Deshalb hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister die Länder Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein beauftragt, Gespräche mit der organisierten Anwaltschaft, d.h. dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer, zu führen.

Diese Gespräche haben zu den in dem Eckpunktepapier dargestellten Inhalten geführt. Insbesondere wird hierbei auf die Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren nach RVG einmalig linear um 10 % hingewiesen. Gleiches gelte inflationsbedingt auch für die Gerichtsgebühren nach GKG, FamGKG sowie GNotKG. Bei dem Eckpunktepapier handelt es sich um ein vorläufiges Ergebnis.

Das Eckpunktepapier ist der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Christine Lambrecht, am 15.04.2020 übersendet worden.