Bericht zu den Vorstandssitzungen April bis Juni 2018

Wie ist der aktuelle Stand zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach? Welchen Bedarf gibt es zur Erweiterung der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen? Und wie setzt sich das neu gewählte Präsidium zusammen?

VORSTANDSSITZUNG APRIL 2018

 

Aktuelles zum beA

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer nahm am 20.04.2018 die am 15.04.2018 stattgefundene BRAK-Präsidentenkonferenz zum Anlass, um über den aktuellen Stand des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu berichten. Dabei ging es u.a. um die vorläufigen Ergebnisse der Firma secunet zur technischen Analyse der beA-Client-Sicherheit und zur Gesamtlösung des beA.

Quartalsbericht des Schatzmeisters

Der Schatzmeister erstattete dem Vorstand seinen Bericht zum 1. Quartal 2018 über die Verwaltung des Kammervermögens gem. § 79 Abs. 2 S. 2 BRAO.

Kammerversammlung 2018

Hinsichtlich der anstehenden Kammerversammlung verwies der Präsident zunächst auf die Liste der Kandidaten für die Vorstandswahlen. Die Entscheidung fiel schließlich zugunsten der Kandidatenliste als Bestandteil der Einladungsschreiben. So bestünde für die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, sich neben der persönlichen Vorstellung auf der Kammerversammlung bereits vorab auf der Homepage der RAK München zu präsentieren.

Des Weiteren wurden die eingegangenen Anträge aus der Anwaltschaft vorgetragen, in denen es um die Veröffentlichung des Quellcode des beA, die Kosten und den Beitrag zum Anwaltspostfach sowie um die Printversion der Kammermitteilungen ging. Dazu erklärte der Präsident, dass die Kostenanteile des beA immer kommuniziert wurden. Zum Antrag auf Stundung des beA-Anteils am Kammerbeitrag schilderte er zudem, dass die Zahlungen an die BRAK bereits erfolgt seien und das beA – auch während der Offline-Stellung – Kosten verursache. Der Vorstand diskutierte anschließend über den Antrag zur Veröffentlichung des Quellcodes und legte deren Vor- und Nachteile dar.

Erweiterung der Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe

Zur Einführung in das Thema wurde auf die Initiativstellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Erweiterung der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen hingewiesen, die die Berufe Architekten, Ingenieure, zertifizierte Mediatoren, Volks- und Betriebswirte sowie Sachverständige betrifft. Bei der anschließenden Diskussion sprachen sich einige Vorstandsmitglieder für die Erweiterung aus, sahen jedoch Streitpotenzial bei der Festlegung der Berufsgruppen. U.a. sei es aus Gründen des Berufsrechts (z.B. Verschwiegenheit) und der Berufsaufsicht offen, welche Berufe hier einbezogen werden sollten. Auch stand immer wieder der Bedarf im Fokus der Diskussion. Eine Zusammenarbeit sei auf eine andere Art als durch eine Sozietät oder Bürogemeinschaft möglich. Der Vorstand fasste mehrheitlich den Beschluss, die sozietätsfähigen Berufe nicht zu erweitern.

Gemeinsame Vorstandssitzung der bayerischen Rechtsanwaltskammern

Für die am 22. und 23.06.2018 stattfindende gemeinsame Vorstandssitzung der bayerischen Rechtsanwaltskammern in Würzburg bat der Präsident um Anregungen für die Tagesordnung; derzeit gebe es folgende Themen: Geldwäschegesetz, die RVG-Gebührenerhöhung, das Zulassungsverfahren Syndikusrechtsanwalt und die Neuregelung der Wahlen zum Kammervorstand. Als weitere Tagesordnungspunkte wurden die Erweiterung der Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit anderen Berufsträgern sowie die neue Datenschutzgrundverordnung vorgeschlagen. 

VORSTANDSSITZUNG MAI 2018

 

Die erste und damit konstituierende Vorstandssitzung nach der Kammerversammlung 2018 fand am 09.05.2018 statt. Der Alterspräsident und gleichzeitig Wahlleiter für die bevorstehende Präsidiumswahl eröffnete die Sitzung und bat die neu gewählten Vorstandsmitglieder um eine kurze Vorstellung. Die Geschäftsordnung des Vorstandes wurde zu Beginn der Sitzung einstimmig beschlossen.

Bildung des Präsidiums

Der Vorstand diskutierte zunächst, ob Bedarf besteht, die Zahl der Präsidiumsmitglieder im Vergleich zur bisherigen Regelung zu verändern. Aus dem bisherigen Präsidium wurde dazu berichtet, dass der Arbeitsaufwand mit der bisherigen Mitglieder-Anzahl gut bewältigt werden könne. Zudem sei auch aus Gründen der Effizienz zu prüfen, ob eine Erhöhung oder Reduzierung sinnvoll sei. Der Vorstand beschloss einstimmig, dass es bei der bisherigen Anzahl verbleibt. Schließlich stellte der Schatzmeister die in der Kammerversammlung beschlossenen Änderungen der Entschädigungsordnung bezüglich der Entschädigung des Präsidiums vor. Den beiden dazu im Rahmen der Vorstandssitzung gestellten Anträgen wurde entsprochen.

Neuwahl des Präsidiums nach § 78 Abs. 4 S. 1 BRAO, § 5 Geschäftsordnung Vorstand

Folgende Präsidiumsmitglieder wurden gewählt:

  • RA Michael Then, Präsident
  • RA Dr. Thomas Weckbach, Vizepräsident
  • RA Andreas von Máriássy, Vizepräsident und Schriftführer
  • RA Rolf G. Pohlmann, Vizepräsident und Schatzmeister
  • RAin Gabriele Loewenfeld, Vizepräsidentin
  • RA Dr. Thomas Kuhn, Vizepräsident

Bildung der Abteilungen sowie Übertragung der Befugnisse und Bestellung der weiteren Mitarbeiter

Der Vorstand beschloss einstimmig die Zuständigkeiten – in diesem Rahmen die Änderung der Zuständigkeitsbezeichnung der Abteilung IX in „Europäische Rechtsfragen und Rechtsentwicklung, Zulassung europäischer Rechtsanwälte zur deutschen Anwaltschaft nach §§ 11 ff. EuRAG“ – sowie die Besetzung der Abteilungen. Die Übersicht der Vorstandsabteilungen können Sie hier abrufen.

Vereidigungstermine

Auf Anregung, die wöchentliche Vereidigungstermine um 09:30 Uhr auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wurde beschlossen, den wöchentlichen Zeitpunkt auf 12:00 Uhr zu verlegen. 

GEMEINSAME VORSTANDSSITZUNG DER KAMMERN BAMBERG, MÜNCHEN UND NÜRNBERG JUNI 2018


Aktuelles zum neuen Geldwäschegesetz…

… wurde seitens der RAK Bamberg besprochen. Es ging darum, welche Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen im Rahmen ihrer aktuellen Mandate „Verpflichtete“ im Sinne des Gesetzes sein können.  Die Risikoanalyse und ihre Dokumentation, die Aufsichtsbehörden und ihre Befugnisse sowie die Melde- bzw. Auskunftspflichten und ihr Verhältnis zur Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Mandanten wurden behandelt.

Effektiver Rechtsschutz für sozial Schwächere – Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe

Ausgangspunkt dieses Themas, das ebenfalls die RAK Bamberg vortrug, ist die Verpflichtung des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Dieses Prinzip wird – so die überwiegende Meinung aller bayerischen Rechtsanwaltskammern – aufgrund der formellen Anforderungen insbesondere im Familienrecht gefährdet.  In erster Linie wurde der von einer Vielzahl von Amtsgerichten angewendete Subsidiaritätsgrundsatz kritisiert, der besagt, dass vor dem Aufsuchen eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin zuerst staatliche Stellen wie Jugendämter oder Nachlassgerichte einbezogen werden müssen. Auch der hohe Aufwand bei der Vorlage von Anträgen und Unterlagen sowie die geringen Gebühren wurden moniert.

Neues Datenschutzrecht ab 25.05.2018 – EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und Bayerisches Datenschutzgesetz (Bay DSG)

Zum neuen Datenschutzrecht wurden von der RAK Nürnberg die Pflichten der Rechtsanwaltskammern hinsichtlich Dokumentation, Datenminimierung, Datenrichtigkeit, Zweckbindung der Daten sowie Aufbewahrung und Auskunft konkretisiert sowie die Befugnisse des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz dargestellt.

Das Dritte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

Die RAK München stellte den gemeinsamen Forderungskatalog von DAV und BRAK zur Anpassung des RVG vor. Gefordert werden u.a. kürzere Anpassungszeiträume, die Orientierung der Rechtsanwaltsvergütung an der allgemeinen Tariflohnentwicklung, die Erhöhung der Terminsgebühr bei mehr als zwei Terminen mit einer Gesamtdauer von über 120 Minuten, die gebührenmäßige Behandlung von Erlass bzw. Abänderung oder Aufhebung im familienrechtlichen einstweiligen Rechtsschutz als zwei (statt wie bisher nur als ein) Verfahren, die Erhöhung der Verfahrenswerte in Kindschaftssachen unter Berücksichtigung  jedes einzelnen Kindes, die Änderung der Streitwertregelung für die Streitverkündung, die Erhebung einer gesonderten Gebühr für Hauptbevollmächtigte mit Einschaltung eines Unterbevollmächtigten, die Ermöglichung einer Pausch-Gebühr für komplizierte Fälle im Sozialrecht entsprechend der Regelung im Strafrecht, die Schaffung eines eigenen Gebührentatbestandes für das strafrechtliche Zwischenverfahren, die Einführung einer gesonderten Grundgebühr für die Strafvollstreckung und vieles mehr.

Update zur Zulassung von Syndikusrechtsanwälten

Seitens der Münchener RAK wurden aktuelle Syndikusthemen angesprochen. Problematisiert wurde die Tätigkeit von Syndikusrechtsanwälten / Syndikusrechtsanwältinnen im öffentlichen Dienst. In diesem Zusammenhang wurden unterschiedliche Fallkonstellationen vorgetragen, wobei es vor allem auf das Kriterium der hoheitlichen Tätigkeit – etwa beim Erlass von Verwaltungsakten – ankommt. Zur Diskussion gestellt wurden Erstreckungsfragen der Zulassung sowie Anforderungen an die Zeichnungsbefugnis. Schließlich ging es um den Problemkreis variable Vergütung und fachliche Unabhängigkeit.