Ankündigung der Prüfungstermine

Für die Zwischenprüfung 2018 und die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2019/I veröffentlicht die Rechtsanwaltskammer München jetzt die Termine.

ZWISCHENPRÜFUNG 2018

Sofern die Zwischenprüfung nicht schon abgelegt wurde, sind die ausbildenden Rechtsanwälte verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden, die ein Jahr ausgebildet worden sind bzw. die Lehrzeit verkürzen, zur Zwischenprüfung anzumelden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung gilt nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte als Zulassungsvoraussetzung für die darauffolgende Abschlussprüfung (Termine siehe unten).

Termin für die Zwischenprüfung 2018 (schriftliche Prüfung):
Freitag, 23.11.2018

Prüfungsort:
In der Region erfolgt die Abnahme der Zwischenprüfung i.d.R. in den Berufsschulen.
In München erfolgt über den Prüfungsort eine gesonderte Mitteilung.

Anmeldung und Anmeldeschluss:
Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden, gültig. Die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, können die Anmeldeformulare bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München (Tel. 089 / 532944-780) anfordern. Anmeldeschluss ist der 05.10.2018.

ABSCHLUSSPRÜFUNG 2019/I

Termine für den schriftlichen Teil der Prüfung nach der alten Ausbildungsverordnung

  • Mittwoch, 16.01.2019  (Fachbezogene Informationsverarbeitung)
  • Dienstag, 22.01.2019   (RVG, Rechnungswesen)
  • Mittwoch, 23.01.2019  (ZPO, Recht- Wirtschafts- und Sozialkunde)


Termine für den schriftlichen Teil der Prüfung nach der neuen Ausbildungsverordnung

  • Mittwoch, 16.01.2019  (Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten)
  • Dienstag, 22.01.2019 (Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II)
  • Mittwoch, 23.01.2019  (Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde)


Anmeldeschluss ist jeweils der 31.10.2018 (Ausschlussfrist).
Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen gültig, die von der RAK München Ende September2018 versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Der Prüfungsort sowie der zeitliche Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Alle weiteren Informationen zur Anmeldung, Teilnahmegebühr sowie zu zulässigen und nicht zugelassenen Hilfsmitteln während der Prüfung finden Sie hier.

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