Die EU-Datenschutzgrundverordnung gilt – und jetzt?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-DSGVO am 25.05.2018 ergeben sich für alle Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft, Politik, Justiz und Gesellschaft neue Verpflichtungen – so auch für die Anwaltschaft. Wir zeigen auf, was Sie wissen müssen und wo Sie sich informieren können.

WEBSITE DER RAK MÜNCHEN „DATENSCHUTZ IN ANWALTSKANZLEIEN“

Auf der Website der RAK München finden Sie umfassende und detaillierte Informationen zum neuen Datenschutzrecht, den damit verbundenen Aufgaben sowie wertvolle Anleitungen, wie Sie diese in Ihrer Kanzlei umsetzen können.

Die Kammer stellt hier ein Erste-Hilfe-Paket zur Verfügung, das u.a. folgende Inhalte enthält:

  • Begriffsklärungen
  • Übersicht zu datenschutzrechtlichen Vorgaben der Daten, die Sie über die Kanzleiwebsite verarbeiten – inkl. Muster-Datenschutzerklärung und Fragebogen zur Prüfung, was in der Datenschutzerklärung enthalten sein muss
  • Informationen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten samt Muster für eine Bestellung sowie für eine Meldung an die Aufsichtsbehörde
  • Muster für eine Mandantenbelehrung, um bereits bei der Erhebung von personenbezogenen Daten der gesetzlichen Informationspflicht bei der betroffenen Person nachzukommen
  • Immer dann, wenn ein externer Dritter Daten in Ihrem Auftragt bearbeitet, muss geprüft werden, ob eine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt. Auf der Website finden Sie einen Muster-Verarbeitungsvertrag.
  • In Form eines Verarbeitungsverzeichnisses, für das wir ein Muster bereitstellen, sind sämtliche – auch teilweise – automatisierte sowie nichtautomatisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten aufzuführen.
  • Maßnahmen zur Mitarbeiterinformation
  • Informationen zur Organisation von Löschfristen sowie zur IT-Sicherheit, Datensicherheit und technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Tipps zur Erstellung eines Notfallkonzepts / Hinweise zu Meldepflichten

Auf der Website finden Sie außerdem FAQs zum Datenschutz. In Anlehnung an die Fragen und Antworten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die RAK München einen Infokatalog zum Datenschutzrecht zusammengestellt.

Darüber hinaus stehen Ihnen Links zu zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung. Darunter zu Artikeln aus den Mitteilungen der RAK München, der RAK Stuttgart und der BRAK, zu einer eBroschüre sowie zu einem Leitfaden der Europäischen Kommission zur Anwendbarkeit der EU-DSGVO.

WEITERE INFORMATIONEN

Aktuelle Informationen sowie eine Checkliste zur EU-DSGVO finden Sie auch immer auf der Website der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.

MITTEILUNGEN DER RAK MÜNCHEN

In den Kammermitteilungen wurde bereits in mehreren Artikeln über die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und ihre Auswirkungen für die Anwaltschaft berichtet. Hier sehen Sie alle Beiträge noch einmal im Überblick:

SEMINARE

Die RAK München bietet regelmäßig Seminare zum Thema „Datenschutz“ an. So ist es für die Mitglieder möglich, in einen direkten Austausch mit dem entsprechenden Referenten zu treten und dabei auch etwaige Fragen auf schnellem Weg zu klären.

Vorschau: Seminar und kostenlose Infoveranstaltung

  • 16.07.2018
    Seminar „Umsetzung der DSGVO in Rechtsanwaltskanzleien“
    Referent: Thomas Kranig (Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht)
  • 17.07. 2018
    Kostenlose Infoveranstaltung „Datenschutz in Anwaltskanzleien“
    Referent: RA Prof. Niko Härting

Die Anmeldung erfolgt über das Seminarportal der RAK München.
Darüber hinaus plant die Rechtsanwaltskammer für das laufende Jahr noch weitere Seminare zum Datenschutz. Sobald diese final feststehen, können Sie sie über das Seminarportal einsehen und buchen.

Bildquellen: NicoElNino/iStock