Anlässlich ihrer ordentlichen Kammerversammlung lud die Rechtsanwaltskammer München am 04.05.20018 in die Alte Kongresshalle in München ein. Insgesamt 331 Mitglieder nahmen an der Versammlung teil und trugen mit ihren Anregungen zu einer konstruktiven und lebhaften Veranstaltung bei.
JAHRESBERICHT DES PRÄSIDENTEN
In seinem Jahresbericht sprach Präsident Then über die aktuellen Entwicklungen im Berufsrecht sowie über die umfangreiche Tätigkeit der Kammer im vergangenen Jahr. Dabei ging er u.a. auf den Elektronischen Rechtsverkehr bzw. die Ereignisse rund um den beA-Ausfall kurz vor Weihnachten 2017 ein. Hierbei führte er die Kosten auf, die bei der BRAK bisher für das beA entstanden sind, und legte parallel die Beiträge dar, die die RAK München in den letzten Jahren pro Mitglied an die BRAK gezahlt hat. Ein weiteres Thema seines Berichts war die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, durch die sich auch für Anwaltskanzleien neue Aufgaben und Pflichten ergeben.
Präsident Then fasste die Anforderungen des Gesetzes kurz zusammen und gab einige Hinweise zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Für detaillierte Informationen wies er auf den Bereich „Datenschutz in Anwaltskanzleien“ auf der Website der RAK München hin. Hinsichtlich des neuen Geldwäschegesetzes erklärte Präsident Then zudem, welche Rechtsanwälte nach dem Gesetz sog. Verpflichtete sind und welche erweiterten Aufgaben mit dem GwG einhergehen.
JAHRESABSCHLUSS UND HAUSHALT
Der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer erläuterte in seinem Bericht ausführlich die Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens 2017. Im Anschluss daran und der Aussprache über die Berichte wurde dem Kammervorstand ohne Gegenstimme Entlastung erteilt. Darüber hinaus begründete der Schatzmeister Rolf Pohlmann detailliert den Haushaltsvoranschlag 2018 (2019), der mit überragender Mehrheit bewilligt wurde.
VORTRAG "BEA - HEUTE UND MORGEN"
Als Gastredner konnte Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), gewonnen werden, der über die Historie des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (neA), die Hintergründe des beA-Ausfalls sowie die aktuellen Entwicklungen beim Anwaltspostfach referierte. Herr Schäfer betonte, dass das beA erst wieder in Betrieb genommen werde, sobald alle sicherheitstechnischen Aspekte vollumfänglich geklärt sind. Dabei ging er auch auf die Zusammenarbeit mit dem beauftragten Gutachter secunet und dem technischen Dienstleister Atos ein. Im Anschluss entstand eine lebhafte Diskussion, bei der Ekkehart Schäfer den anwesenden Mitgliedern Rede und Antwort stand. Hannes Müller, IT-Referent der BRAK, beantwortete ergänzend zahlreiche spezifisch technische Fragen, die im nachfolgenden Verlauf der Versammlung auftraten, und stand auch noch nach Ende der Kammerversammlung für Individualfragen zur Verfügung.
AUSSTELLUNG
Die anwesenden Mitglieder hatten zudem die Möglichkeit, sich bei der Ausstellung im Foyer der Kongresshalle ausführlich über die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten zu informieren. An verschiedenen Ständen stellte die Kammer Informationen zu Inhalten, Ablauf und Vergütung der Ausbildung zur Verfügung. Die Ausbildungsabteilung der Geschäftsstelle war ebenfalls vertreten und erklärte interessierten Mitgliedern den neuen Online-Ausbildungsvertrag.
NEUWAHLEN
Gemäß § 68 Abs. 2 BRAO fanden in diesem Jahr Vorstandswahlen statt. Insgesamt 18 Vorstandsmitglieder aus 7 Landgerichtsbezirken waren zu wählen. Im Folgenden sind alle gewählten Vorstandsmitglieder abgebildet:
Landgerichtsbezirk Ingolstadt
Landgerichtsbezirk Kempten
Landgerichtsbezirk Landshut
Landgerichtsbezirk München I
Landgerichtsbezirk München II
Landgerichtsbezirk Passau
Landgerichtsbezirk Traunstein
Eine Übersicht über alle Vorstandsmitglieder finden Sie auf der Website der RAK München.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Im Rahmen der ordentlichen Kammerversammlung wurden Beschlüsse zur Änderung der Gebührenordnung, der Entschädigungsordnung und der Richtlinien des Nothilfefonds sowie zur Einführung einer Wahlordnung gefasst. Die Amtlichen Bekanntmachungen der Rechtsanwaltskammer München vom 16.05.2018 können Sie hier einsehen.
WIE GEHT ES MIT DEM UNTERSTÜTZUNGSFONDS WEITER?
Im Rahmen der Kammerversammlung wurde eine Änderung der Richtlinien des Nothilfefonds der Rechtsanwaltskammer München beschlossen.
Eine zentrale Neuerung ist die Umbenennung des „Nothilfefonds“ in den sogenannten „Unterstützungsfonds“. Denn die bisherige Nothilfe-Satzung war sowohl hinsichtlich des Begriffs der möglichen Nothilfe-Empfänger als auch hinsichtlich der Situation, in denen Nothilfe gewährt werden konnte, sehr eingeschränkt. Um nicht nur Rechtsanwälten und deren Hinterbliebenen, sondern auch langjährigen ehemaligen Mitgliedern in einer Notsituation (Altersarmut) helfen zu können sowie um die Ziele und Fallgestaltungen variabler handhaben zu können, wurden die Regelungen überarbeitet. Neben der Unterstützung einzelner Hilfsbedürftiger ist nun auch eine Förderung von Projekten möglich, die der Anwaltschaft zugute kommen – beispielsweise Vorsorgeprojekten wie Beratungsangebote oder Mentoring. Damit kann die RAK München zukünftig individueller und umfassender auf persönliche Krisen reagieren. Darüber hinaus soll es zukünftig nicht nur möglich sein, finanzielle Unterstützung zu leisten, sondern auch die Möglichkeit einer Beratung durch einen psychologisch-geschulten Coach sowie einen Experten in finanziellen Angelegenheiten anzubieten. Mit dieser zweistufigen Unterstützungsform soll den Betroffenen ein angenehmer und erfolgreicher Wiedereinstieg ermöglicht werden.
Bildquellen: Rechtsanwaltskammer München/Tobias Rau/Dirk Weske