Herr Kääb, Sie bekleiden ehrenamtlich so viele verschiedene Ehrenämter, dass es schon fast schwer fällt, diese alle aufzuzählen. Daher an dieser Stelle nur ein kurzer Überblick:
Seit 1970 gehören Sie dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer München an, in den Jahren 1972 bis 1986 waren Sie Mitglied des Präsidiums und betreuen seit 1984 federführend die Abteilung VII, welche für Juristenausbildung und -fortbildung zuständig ist. Von 1995 bis 2015 waren Sie Mitglied der Satzungsversammlung. Bereits seit 1990 sind Sie 1. Vorsitzender des Vereins der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. mit etwa 5.000 Mitgliedern. Darüber hinaus sind Sie Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen und Prodekan der Fortbildung für Volljuristen zur Erlangung des LL.M. (Master of Law). Daneben sind Sie auch noch als Herausgeber und Autor diverser Fachzeitschriften, Online-Fachzeitschriften und Handbücher tätig.
Insbesondere haben Sie aber die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung aus der Taufe gehoben und diese wie kein anderer geprägt.
Von 1983 bis 2017 waren Sie Mitglied von Verwaltungsausschuss und Verwaltungsrat und rund 20 Jahre Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Was waren denn damals Ihre Beweggründe, Anwalt zu werden?
Ich wollte einfach helfen. Schon seit der Schulzeit wollte ich in sozialen Fragen und in menschlichen Dingen beraten. Mein größtes Anliegen war und ist es, Menschen in schwierigen Situationen zu helfen. In meinem Beruf als Rechtsanwalt kann ich selbst entscheiden, welche Mandate ich annehme und bin frei von allen äußeren Einflüssen. Das gefällt mir und treibt mich an.
Welche Aufgaben erfüllen Sie im Rahmen der Ehrenämter bei der Rechtsanwaltskammer München?
Als Vorstand habe ich zunächst an den rund 11 Vorstandssitzungen im Jahr teilzunehmen. Die Aufgaben des Vorstands ergeben sich aus § 73 BRAO. Danach hat der Vorstand die nach der BRAO, BORA und FAO zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse. Als Vorstandsmitglied habe ich die Belange der Kammer zu wahren und zu fördern. Der weitere Aufgabenkatalog ergibt sich aus § 73 Abs. 2 BRAO. Hierzu zählt insbesondere die Mitglieder der Kammer in Fragen der Berufspflichten zu beraten und zu belehren. Mein persönlicher Schwerpunkt liegt bei der Beratung. Als Vorsitzender der Abteilung VII obliegt mir die Organisation der Seminarangebote der Rechtsanwaltskammer München. In den letzten Jahren haben wir hier zusätzlich die Online Fortbildung, auf vielfachen Wunsch von Mitgliedern, eingeführt. Hier wollen wir auf dem neuesten Stand sein. Als Gast-Dozent bin ich bei den Anwaltskursen in der Referendarausbildung tätig. Mein Schwerpunkt liegt hier im Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Auch den Unterstützungsfonds – früher Nothilfe – habe ich stark mitgeprägt. Es war und ist mir ein Anliegen, möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen, die in eine Notlage geraten, zu unterstützen und ihnen über diese schwere Zeit hinweg zu helfen. Hier sind starke Parallelen zu meiner Arbeit in dem Verein Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V.
Was hat Sie bewogen so viele Ehrenämter zu übernehmen?
Ja, es ist so, wenn Sie einmal ein Ehrenamt annehmen, „fliegen“ Ihnen gleichsam die nächsten Ehrenämter zu. Dabei ist es mir immer schwer gefallen, „nein“ zu sagen und so sind es eben so viele geworden. Solange ich die Ehrenämter aber zeitlich unter einen Hut bekomme, machen mir die Aufgaben Spaß und erfüllen mich mit Freude und Stolz.
Ein besonderes Anliegen war es mir dabei schon immer, vor allem den jungen Anwältinnen und Anwälten als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, aber auch in Gremienarbeit meine Erfahrungen und mein Know-how als „alter Hase“ für die Anwaltschaft und für die Sache einbringen zu können.
Woher nehmen Sie Zeit und Kraft für diese Ehrenämter, was musste zurückstehen?
Die Ehrenämter gehen ganz klar zu Lasten der Freizeit und der Familie. Hier hatte ich aber immer Rückhalt durch meine Frau. Ich darf auch berichten, dass ich in den ersten 20 Jahren Anwaltstätigkeit keinen längeren Urlaub genommen habe. Das war damals so. Heute habe ich eine bessere Work-Life-Balance.
Ich stehe als Rechtsanwalt voll und ganz hinter unserem Berufsstand, den ich mit meinem ganzen Engagement vertrete. Die Kraft fürs Ehrenamt wird mir aber auch durch Mitarbeiter gegeben. Wenn das ganze Team zusammenhält und geschlossen hinter einem steht, kann man wirklich Großes bewegen. Wenn dies gelingt, bin ich glücklich.
Welche Ziele haben Sie als Ehrenamtsträger?
Ich möchte helfen so lange es mir möglich ist. Helfen möchte ich den Anwälten, die in Not geraten sind. Weiter unterstützen möchte ich in den Themen Referendarausbildung, Fortbildung der Rechtsanwälte, Fachanwaltsausbildung und der Altersversorgung. Des Weiteren halte ich noch Vorträge im Verkehrs- und in Versicherungsrecht.
Was können Sie jungen Kolleginnen und Kollegen auf den Weg geben, die überlegen ein Ehrenamt zu übernehmen?
Zunächst sollte einem klar sein, dass mit der Übernahme eines Ehrenamtes sicherlich nicht der große Geldsegen verbunden ist. Ein Ehrenamt lohnt sich finanziell meist nicht und sollte daher keinesfalls der alleinige Antrieb sein. Nicht zu übersehen ist auch der Zeit- und Kraftaufwand, der hierfür aufgebracht werden muss. Die Beweggründe für die Übernahme eines Ehrenamtes sollten in dem Fall ideell sein, denn nur wer es als seine Berufung und nicht nur als seinen Beruf sieht, wird mit ganzem Einsatz dahinterstehen und Erfolg haben.
Daneben muss man ein Team Player sein, Zusammenarbeit mit den anderen Kollegen mögen und auch einmal hinter deren Interessen und Ansichten zurücktreten können, wenn es dem Wohl der Sache dient.
Berufspolitische Ziele sollte man im Blickfeld haben, die Freiheit der Advokatur im Herzen tragen und Interesse an der demokratischen Rechtspflege haben.
Eines zum Schluss noch: Wenn junge Kolleginnen und Kollegen sich entschließen können, ehrenamtlich tätig zu werden, sind sie mir willkommen. Neuer Wind in teilweise autoritären Strukturen tut gut. Neue Ideen bedeuten immer eine Bereicherung und da ist gut so.
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