Bericht zur Kammerversammlung am 03.05.2019

Viele aktuelle Entwicklungen etwa in Sachen elektronischer Rechtsverkehr, Datenschutz, Geldwäsche sowie Kostenrechtsmodernisierung waren Gegenstand der Kammerversammlung 2019. Im Mittelpunkt stand die Nutzung des Seehauses am Starnberger See.
TEXT: Ass. Silvia Fuentes, Referentin der RAK München

Die Rechtsanwaltskammer München lud am 03.05.2019 zur Kammerversammlung in die Alte Kongresshalle in München ein. Insgesamt 200 Teilnehmer nahmen an der Versammlung teil.

Vortrag von Herrn Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, MdL

Für das Grußwort der Kammerversammlung konnte Herr Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich gewonnen werden. Herr Staatsminister und Rechtsanwalt Eisenreich betonte die Bedeutung der Anwaltschaft für die Rechtspflege und die Notwendigkeit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs sowie der E-Akte für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Darüber hinaus thematisierte er die Rechtsanwaltsvergütung, die parallel zu den Gerichtskosten angepasst werden soll, den Referentenentwurf zum Pflichtverteidigergesetz, der die Beschuldigtenrechte erweitert, sowie das Geldwäschegesetz, das auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München umfassend erläutert wird.

Jahresbericht des Präsidenten

Im Rahmen seines Jahresberichts ging Präsident Then u.a. auf den elektronischen Rechtsverkehr, die Datenschutzgrundverordnung, das Geldwäschegesetz, die Rechtsanwaltsgebühren, das anwaltliche Gesellschaftsrecht, die Regulierung der Insolvenzverwalter, den RDG-Gesetzentwurf der FDP zu LegalTec-Unternehmen sowie die Lange Nacht der Demokratie ein.
Ausführlich legte Präsident Then die Hintergründe der Vorstandsentscheidung zur Einstellung der bisherigen Nutzung des Seehauses am Starnberger See dar. Angesichts des gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereichs der Rechtsanwaltskammer und der haushaltsrechtlich erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird das Nutzungskonzept rechtlich und wirtschaftlich neu überdacht.

Vortrag des Leiters IT-Servicezentrum im Justizministerium

Herr Gründler stellte den derzeitigen Stand und die Vorteile der Digitalisierung bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte vor und gab den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen praktische Hinweise zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten.

Jahresabschluss

Schatzmeister Pohlmann hob die steigende Mitgliederzahl der Rechtsanwaltskammer München als bundesgrößte Rechtsanwaltskammer hervor und erläuterte in seinem Bericht detailliert die Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens 2018.

Aussprache über die Berichte

Die Frage der Nutzung des Seehauses war der Schwerpunkt einer lebhaften Diskussion, in der sich ein diverses Meinungsbild ergab. Es wurde erörtert, in welcher Weise die Renovierungs- und laufenden Kosten für den Betrieb des Seehauses finanziert werden könnten. Auch unterschiedliche Argumente hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten des Seehauses etwa für Seminar- und Erholungszwecke wurden ausgetauscht. Dabei wurde das Kriterium der gesetzmäßigen und wirtschaftlichen Verwendung der Mittel einschließlich der Mitgliedsbeiträge - unter Berücksichtigung von Pflichtmitgliedschaft und Plichtbeiträgen der Rechtsanwaltskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts – hervorgehoben.
Einige Rechtsanwälte sprachen sich hinsichtlich der Nutzung des Seehauses für die Partizipation aller Mitglieder bei der Entscheidung sowie für frühzeitigere und umfangreichere Informationen aus. Eine umfassendere Kommunikation zum Thema Seehaus wurde seitens des Präsidiums in Aussicht gestellt.

Entlastung des Kammervorstands und Haushalt

Im Anschluss an diese Diskussion erteilte die Mehrheit der Mitglieder dem Kammervorstand die Entlastung.
Schatzmeister Pohlmann begründete im Detail den Haushaltsvoranschlag 2019 (2020), der ohne Gegenstimmen bewilligt wurde.

Die Anträge des Vorstands …

… auf Änderung der Wahlordnung u.a. mit der Möglichkeit der Einreichung von Wahlvorschlägen per E-Mail, auf Änderung der Entschädigungsordnung mit dem klarstellenden Ausschluss einer Doppelentschädigung des Kammervorstands und schließlich auf Aufnahme der Auslagentatbestände in die Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer München wurden ohne Gegenstimmen beschlossen.

Der Antrag zur Nutzung des Seehauses in Seeshaupt …

… enthielt folgende vier Punkte, über die einzeln abgestimmt wurde: Der Antrag auf Information der Mitglieder über Beschlüsse und Maßnahmen zum Seehaus wurde mit knapper Mehrheit abgelehnt. Der Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Nutzung sowie der Antrag auf unverzügliche Feststellung und Umsetzung der Renovierungsmaßnahmen wurden mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag auf Beschlussfassung bzw. Abstimmung über Bestand und Nutzung des Seehauses durch die Mitglieder der Kammerversammlung fand knapp keine Mehrheit und wurde damit ebenfalls abgelehnt.

Informationsstände

Die anwesenden Mitglieder hatten die Möglichkeit, sich über den elektronischen Rechtsverkehr, die Berufs- und Gebührenrechtsabteilungen, die Mitgliederverwaltung, die Syndikusrechtsanwälte sowie die Fachanwaltschaften zu informieren. Im Anschluss an die Kammerversammlung tauschten sich die Kollegen und Kolleginnen bei Speisen und Getränken aus.