In der Rechtanwaltskammer engagieren sich rund 420 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ehrenamtlich im Vorstand, in Fachausschüssen, in Ausschüssen der Juristenausbildung und Berufsbildung, als Prüfer in der beruflichen Bildung, als Richter beim Anwaltsgericht oder Anwaltsgerichtshof, in der Satzungsversammlung, in Ausschüssen der BRAK – alles unbezahlte aber wichtige Tätigkeiten.
Nur mit Kolleginnen und Kollegen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind wir in der Lage, Interessenvertreter, Selbstverwaltungsorganisation, Dienstleister, aber auch Aufsichtsbehörde der Anwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk München zu sein. Dank des breiten ehrenamtlichen Engagements unserer Mitglieder ist es möglich, unsere hoheitlichen Aufgaben zu erfüllen – allen voran in der Zulassung der Anwälte und Syndikusanwälte, Prüfung der Fachanwaltsanträge, in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und in der Juristenausbildung aber auch in der Aufsicht in beruflichen Angelegenheiten.
Nur mit Impulsen aus der Praxis und der Fachexpertise der Ehrenamtlichen können wir Anliegen unserer Mitglieder in die politische Diskussion einbringen und in der Öffentlichkeit kommunizieren.
Gerade die Wahl zur Satzungsversammlung in diesem Jahr gibt Anlass daran zu erinnern, dass die anwaltliche Selbstverwaltung vom Ehrenamt lebt. Die meisten der rund 420 ehrenamtlich Tätigen sind in den Fachausschüssen für die 24 Fachanwaltschaften tätig, denen die ebenso verantwortungsvolle wie häufig mühevolle Aufgabe der Prüfung von Fachanwaltsanträgen zukommt. Im Kammervorstand sind 36 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig, die mit Ausnahme des Präsidenten und des Schatzmeisters sämtlich Mitglied mindestens einer Berufsrechts-, Gebühren-, Syndikuszulassungs-, Vermittlungs-, Fachanwalts- und europäischen Abteilung sind. Eine höchst anspruchs- und verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen auch diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die etwa in den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen oder als Ausbildungsberater tätig sind. Weitere Kolleginnen und Kollegen sind Ausschussmitglieder bei der Bundesrechtsanwaltskammer und erarbeiten regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben. Die durchweg öffentlich kaum wahrnehmbare ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit von erfahrenen Praktikern ist für eine effiziente und professionelle Selbstverwaltung unabdingbar. Allen, die sich daran beteiligen, gebührt gleichermaßen Dank und Anerkennung.
Als Dank für die zeitaufwändige ehrenamtliche Tätigkeit hat der Vorstand am 06.06.2019 zum Tag des Ehrenamts eingeladen. Herr Präsident Then betonte in seiner Rede, wie unverzichtbar die Arbeit der Ehrenamtler für die Rechtsanwaltskammer München ist und führte weiter aus, aus welchen unterschiedlichen Gründen die ehrenamtlich Mitarbeitenden tätig werden. Der ausdrückliche Dank ging an die engagierte Zusammenarbeit und den vorbildlichen Einsatz in allen Gremien. Darüber hinaus ehrte Herr Präsident Then mit besonderen Worten die langjährigen Verdienste von Herrn Ehrenpräsident Hansjörg Staehle, Herrn Ehrenpräsident Dr. Jürgen Friedrich Ernst und Herrn Senator E. h. Ottheinz Kääb, LL.M.
Auf dem Parkdeck der Geschäftsstelle wurde mit einem Zelt, stimmungsvoller Dekoration, Schmankerl vom Grill und musikalischer Begleitung gefeiert. Etwa 100 Gäste konnten sich bei regen und interessanten Gesprächen austauschen.
Als Selbstverwaltung der Anwaltschaft brauchen wir die Mitarbeit unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Denn wer weiß besser, was in Rechtsprechung, Rechtspflege und Gesetzgebungsverfahren wichtig ist, als unsere Mitglieder. Ein Ehrenamt in der Rechtsanwaltskammer bietet die Möglichkeit, die Berufspolitik aktiv mitzugestalten und Maßstäbe für die Zukunft der Anwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk München zu setzen.
Konkret bieten sich bei der RAK München folgende Möglichkeiten für ein ehrenamtliches Engagement:
- Ehrenamt im Vorstand der Rechtsanwaltskammer München
- Ehrenamt in der Satzungsversammlung
- Ehrenamt im Fachausschuss – Fachanwälte
- Ehrenamt in der beruflichen Bildung
- Ehrenamt in der Juristenausbildung
- Ehrenamt am Anwaltsgericht bzw. Anwaltsgerichtshof
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München.
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Tel.: 089/5432944-0; E-Mail: info@rak-m.de