Neubesetzung der Richterstellen am BayAGH und am Anwaltsgericht München

RAin Elisabeth Schwärzer, Geschäftsführerin der RAK München

Turnusgemäß endet dieses Jahr die Amtszeit einiger Richterinnen und Richter des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (BayAGH) und des Anwaltsgerichts für den Bezirk der RAK München gemäß §§ 103 Abs. 1, 94 Abs. 4 BRAO.

Die Anwaltsgerichtsbarkeit, die bei den Anwaltsgerichten ausschließlich und bei den Anwaltsgerichtshöfen sowie beim Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof teilweise mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als ehrenamtliche Richter und Richterinnen gemäß §§ 95 Abs. 1, 103 Abs. 2, 110 Abs. 1 BRAO besetzt sind, leistet unverzichtbare Arbeit im Interesse der gesamten Anwaltschaft.

Sie übt zwei Aufgaben aus:

1.  Die Anwaltsgerichte verhängen in Disziplinarsachen gegen Anwälte bei beruflichen Pflichtverletzungen „anwaltsgerichtliche Maßnahmen“. Solche sind nach § 114 BRAO

  • Warnung,
  • Verweis,
  • Geldbuße bis zu 25.000 Euro,
  • Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden („Vertretungsverbot“) sowie
  • Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft.

2. In Verwaltungssachen, wie Erteilung und Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung, entscheidet der Anwaltsgerichtshof in erster Instanz.

Die Mitglieder des Anwaltsgerichts und des BayAGH werden auf Vorschlag des Kammervorstands vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich.

Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Mitglied des Anwaltsgerichts entsprechen zum Teil denen zur Wahl in den Kammervorstand, §§ 94 Abs. 3, 103 Abs. 2, 108 Abs. 1 BRAO, ergänzt durch §§ 65, 66 BRAO.

Folgende Stellen sind im Jahr 2020 zu besetzen:

  • 7 Stellen am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer München
  • 8 Stellen am Bayerischen Anwaltsgerichtshof

Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit am BayAGH oder am Anwaltsgericht haben, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit dem ausgefüllten Formular an:

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Per Fax: 089/53294428
Per E-Mail: info@rak-m.de

Meldeschluss ist der 04.08.2019.

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Geschäftsführerin Brigitte Doppler unter Tel. (089) 532944-60 zur Verfügung.

In den Mitteilungen 02/2019 hat die Kammer bekannt gegeben, dass das Bayerische Staatsministerium der Justiz aktuell prüft, ob die Errichtung eines 6. Senats bei dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof erforderlich ist. Damit einher geht die Neubesetzung weiterer Richterstellen. Es erfolgte ein Aufruf an die Kolleginnen und Kollegen bei Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, sich zu melden. Hierzu haben bislang 39 Mitglieder ihre Bewerbungen eingereicht und mitgeteilt für ein entsprechendes Amt zur Verfügung zu stehen. Eine Entscheidung des Justizministeriums, betreffend der Errichtung eines 6. Senats, steht bis dato aus. Für die Besetzung der oben genannten 8 Richterstellen am Bayerischen Anwaltsgerichtshof werden wir alle in diesem Jahr eingegangenen Bewerbungen berücksichtigen. Wenn Sie sich bereits für eine Stelle für die Einrichtung des 6. Senats bei der Rechtsanwaltskammer beworben haben, ist eine erneute Meldung/Bewerbung nicht erforderlich.