BayAGH: Neuer Senat geplant – Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte für eine Richtertätigkeit gesucht!

Rechtsanwalt Florian Wolferstätter, Referent RAK München


Sie möchten sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren und haben Interesse daran, als Rechtsanwalt mit Richtern am Oberlandesgericht München in einem Senat zusammenzuarbeiten. Dann bewerben Sie sich als anwaltliches Mitglied für einen Senat bei dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof!

Der Bayerische Anwaltsgerichtshof ist gemäß § 100 Abs. 1 BRAO bei dem Oberlandesgericht München errichtet. Derzeit sind fünf Senate gebildet. Den Vorsitz eines Senats übernimmt eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt. Die weitere Besetzung der Senate besteht aus vier weiteren anwaltlichen Richtern sowie vier Berufsrichtern als Beisitzende bzw. als Berichterstatter.

Aufgrund der enormen Zunahme der Gerichtsverfahren, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte, prüft das Bayerische Staatsministerium der Justiz ob die Errichtung eines 6. Senats erforderlich ist. Entsprechend der vorgenannten Besetzung sind in diesem Fall fünf Rechtsanwälte neu zu Mitgliedern des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs zu ernennen.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für eine Richtertätigkeit bei dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof gesucht!

Welche Aufgaben hat ein anwaltlicher Richter?

Sie werden am Bayerischen Anwaltsgerichtshof als ehrenamtlicher Richter tätig. Diese Tätigkeit umfasst zum einen Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwalte aufgrund berufsrechtlicher Verstöße; zum anderen werden verwaltungsrechtliche Entscheidungen wie beispielsweise Versagung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Ablehnung der Verleihung eines Fachanwaltstitels auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft. Für die Dauer des Amtes haben Sie insoweit die Stellung eines Berufsrichters inne.

Rechtsweg und sachliche Zuständigkeit in Anwaltssache

Die Anwaltsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof zusammen. Der Anwaltsgerichtshof ist hierbei zweite Instanz in Disziplinarsachen und erste Instanz in Verwaltungsangelegenheiten.

In welcher Besetzung entscheidet der Bayerische Anwaltsgerichtshof?

Die Senate entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (§ 104 BRAO).

So werden Sie anwaltliches Mitglied in einem Senat bei dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof

Auf Vorschlag der Rechtsanwaltskammer München können Sie von der Landesjustizverwaltung für die Dauer von fünf Jahren als anwaltlicher Richter ernannt werden.

Voraussetzung für die Ernennung zum anwaltlichen Richter ist, dass Sie Mitglied der Rechtsanwaltskammer München sind (§ 103 Abs. 2 BRAO i.V.m. § 94 Abs. 1 S. 2 BRAO) und Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung den Beruf des Rechtsanwalts ausüben (§ 103 Abs. 2 BRAO i.V.m. § 94 Abs. 3 S. 1 BRAO i.V.m. § 65 Nr. 2 BRAO). Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für Syndikusrechtsanwälte die Vorschriften über Rechtsanwälte. Damit können sich auch Syndikusrechtsanwältinnen/anwälte melden.

Sollten Sie Interesse an einer Tätigkeit als anwaltlicher Richter in einem Senat bei dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof haben, können Sie sich bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München melden. Wir bitten Sie, dieses Formular zu verwenden.

 

Das Formular ist zu senden an:

 

Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Per Fax: 089/53294428
Per E-Mail: info@rak-m.de

 

Meldeschluss ist der 15.05.2019.

 

Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Geschäftsführerin Elisabeth Schwärzer unter Tel. (089) 532944-387 zur Verfügung.