Die Rechtsanwaltskammer München hat im Zeitraum von 01.03.2019 bis 20.03.2019 einen Fragebogen an 200 Rechtsanwälte aus Kanzleien mit bis zu 10 Personen, an 128 Rechtsanwälte aus Kanzleien mit 10-50 Personen und an 15 Kanzleien mit mehr als 50 Berufsträgern geschickt. Außerdem wurden 20 Unternehmen angeschrieben.
Es wurde abgefragt, welche Anforderungen in der Praxis an Berufseinsteiger gestellt werden:
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