Umsetzung eines 3. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (3. KostRMoG) – aktueller Sachstand

Rechtsanwalt Florian Wolferstätter, Referent RAK München

In Heft 4/2018 der RAK-Mitteilungen haben wir bereits über die Vorbereitung eines 3. KostRMoG berichtet. Die Gebührenausschüsse der BRAK sowie des DAV hatten hierzu einen Forderungskatalog ausgearbeitet, im März 2018 fertig gestellt und an Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley überreicht. Leider wurde der Forderungskatalog erst spät den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet. Gegenstand des Forderungskatalogs ist u. v. a., die Anwaltsgebühren turnusmäßig linear anzupassen.

Der Vorstand der RAK München hält eine zeitnahe Reform des anwaltlichen Gebührenrechts für dringend erforderlich. Wie wir in unserem Heft 4/2018 der RAK-Mitteilungen berichtet hatten, wurde die Rechtsanwaltsvergütung zuletzt mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 01.08.2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst. Vor diesem Zeitpunkt lag ein Zeitraum von fast 20 Jahren, in welchem die Rechtsanwaltsvergütung unverändert geblieben war. Aufgrund der teilweise stark gestiegenen Kanzleikosten, insbesondere für Gehälter, Büromieten und -technik, sind jedoch Gebührenanpassungen in kürzeren zeitlichen Intervallen notwendig. Auch strukturell bedarf das RVG an vielen Stellen dringend der Verbesserung, ganz besonders bei Streitverkündungen sowie im Familien- und Sozialrecht.

Von Seiten der Bundesregierung sowie der Fraktionsspitzen der Regierungskoalition wurde zwischenzeitlich die Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens, die Rechtsanwaltsvergütung anzupassen, zugesagt. Eine abschließende Verständigung auf politischer Ebene konnte bislang noch nicht erreicht werden. Derzeit wird insbesondere versucht, auf Länderebene ein Einvernehmen herbeizuführen. Da die Bundesländer als Träger der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe durch eine Kostenerhöhung direkt betroffen sind, sind jeweils interne politische Abstimmungen notwendig. Gleichwohl erscheint die notwendige Gebührenanpassung noch in dieser Legislaturperiode nicht ausgeschlossen.

Die BRAK unternimmt daher intensive Bemühungen, um eine zeitnahe Umsetzung der Reform des anwaltlichen Gebührenrechts auf den Weg zu bringen. Ebenso wird die RAK München dieses Anliegen unterstützen und hierzu in Kontakt mit Vertretern des Bayerischen Justizministeriums bleiben.