1. Entwicklung der Mitgliederzahlen
Die Kammer hatte am 1. Januar 2019 21.912 Mitglieder, damit 252 mehr als am 1. Januar 2018. In Prozenten ist das eine Steigerung von 1,1 % und gleichbleibend wie im vergangenen Jahr.
Die Neuzulassungen (einschließlich der Zulassungswechsel in den Kammerbezirk sowie der Wiederzulassungen) kamen, für sich genommen, also ohne Abzug der Löschungen, im Jahr 2018 auf eine Zahl von 964. Im Jahr 2017 betrug die Zahl der Neuzulassungen 921, im Jahr 2016 948.
Zum 1. Januar 2019 gab es im Kammerbezirk insgesamt 1.993 Zweigstellen. Davon wurden 580 Zweigstellen von Mitgliedern anderer Rechtsanwaltskammern im Bezirk der RAK München eingerichtet.
2. Verteilung im Kammerbezirk und Frauenquote
Von extremem Ungleichgewicht ist nach wie vor die Verteilung innerhalb des Kammerbezirks. Zum Bezirk des Landgerichts München I gehören 14.488 Mitglieder. Die übrigen 7.424 Mitglieder verteilen sich auf die anderen neun Landgerichtsbezirke.
Verbessert hat sich die Frauenquote. Von den 21.749 Kammermitgliedern (natürliche Personen ohne Gesellschaften) am 1. Januar 2019 sind 8.308 weiblich. Dies entspricht einem Anteil von 38,2 % (gegenüber 37,6 % im Januar 2018).
3. Ausländische Anwälte
Bei 21.912 Kammermitgliedern gibt es nun 225 Kolleginnen und Kollegen, die sich als ausländische Anwälte aufgrund des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder des GATT-/GATS-Abkommens (siehe § 206 BRAO) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München niedergelassen haben (gegenüber 202 im Januar 2018).
70 ausländische Kolleginnen und Kollegen haben nach dem EuRAG durch Absolvieren einer Eignungsprüfung den Status eines deutschen Rechtsanwalts erlangt.
4. Anwaltsgesellschaften
Derzeit sind 160 Rechtsanwaltsgesellschaften (§§ 59c ff. BRAO), zwei Anwalts-AGs und eine „Anwalts-UG“ eingetragen.
Am 1. Januar 2019 gab es im Bezirk der RAK München 716 Partnerschaftsgesellschaften, an denen Rechtsanwälte entweder allein oder zusammen mit Angehörigen anderer freier Berufe beteiligt sind. Von den 716 Partnerschaftsgesellschaften sind 435 Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und 59 Partnerschaftsgesellschaften mit der Rechtsform LLP in der Kammer registriert.
5. Tätigkeit des Vorstands und seiner Abteilungen
Der Vorstand und seine Abteilungen haben im Jahr 2018 insgesamt 160 Sitzungen abgehalten. Der Vorstand hat elfmal getagt und eine weitere Sitzung fand zusammen mit den Vorständen der Kammern Nürnberg und Bamberg statt; das Präsidium hat 15-mal getagt; die Abteilungen kamen zusammengerechnet auf 144 Sitzungen.
a) Fachanwaltschaften
Am 1. Januar 2019 verzeichnete die Kammer insgesamt 5.981 Fachanwaltsbezeichnungen. Davon entfielen 2.019 Fachanwaltsbezeichnungen auf Rechtsanwältinnen (das sind ca. 33,76 % aller Fachanwaltsbezeichnungen). Im Jahr 2018 wurden insgesamt 234 Fachanwaltsbezeichnungen verliehen. Im Einzelnen verteilen sich die 23 Fachanwaltschaften wie folgt:
1.081 Fachanwälte für Arbeitsrecht
918 Fachanwälte für Familienrecht
708 Fachanwälte für Steuerrecht
387 Fachanwälte für Strafrecht
375 Fachanwälte für Verkehrsrecht
374 Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
335 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht
264 Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz
247 Fachanwälte für Erbrecht
216 Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht
193 Fachanwälte für Medizinrecht
152 Fachanwälte für Insolvenzrecht
150 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
145 Fachanwälte für Verwaltungsrecht
101 Fachanwälte für Versicherungsrecht
89 Fachanwälte für Sozialrecht
79 Fachanwälte für Informationstechnologierecht
67 Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht
27 Fachanwälte für internationales Wirtschaftsrecht
27 Fachanwälte für Vergaberecht
22 Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht
12 Fachanwälte für Agrarrecht
12 Fachanwälte für Migrationsrecht
Der Prozentsatz der Fachanwälte im Kammerbezirk beträgt 23,12 %. 843 Rechtsanwälte im Kammerbezirk führen zwei Fachanwaltstitel. 69 Rechtsanwälte führen drei Fachanwaltstitel.
b) Beschwerden
Im Jahr 2018 waren 2.994 Beschwerdeeingänge, 292 berufsrechtliche Anfragen sowie 28 gebührenrechtliche Anfragen zu bearbeiten. Von den 2.994 Beschwerdeeingängen wurden 577 Vorgänge an die drei Berufsrechtsabteilungen zur berufsrechtlichen Prüfung abgegeben. Die den Abteilungen vorliegenden Vorgänge, darunter auch Akten aus den Vorjahren, wurden 2018 wie folgt entschieden:
- 185 Einstellungen durch Abteilung
- 67 Rügen
- 33 Abgabe an Generalstaatsanwaltschaft München
- 316 Anhörungen nach Nr. 90 RiStBV
- 44 Erledigung des berufsrechtlichen Verfahrens aufgrund Widerrufs der Zulassung des Rechtsanwalts
- 1 Erledigung des berufsrechtlichen Verfahrens aufgrund Kammerwechsels des Rechtsanwalts
Die von den Berufsrechtsabteilungen erteilten Rügen wurden am häufigsten wegen folgender Berufsrechtsverstöße ausgesprochen:
- 13 Umgehung des Gegenanwalts
- 7 Untätigkeit und Nichtunterrichtung eines Mandanten
- 0 Unsachlichkeit
- 1 Werbung
- 2 Keine Erteilung eines Empfangsbekenntnisses
- 4 Kanzleipflicht
- 3 Fremdgeld
- 2 Interessenskollision/Parteiverrat
Die häufigsten Beschwerdegründe aller Eingangsakten waren:
- 463 Überprüfung Kostennote
- 369 Untätigkeit und Nichtunterrichtung eines Mandanten
- 189 Schlechtleistung
- 156 Unsachlichkeit
- 132 Werbung
- 53 Beschwerde über Gegenanwalt
- 189 Interessenkollision
- 89 Fremdgeld
c) Gebühren
Bei Honorarstreitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant hat das Gericht eine Amtsauskunft der Rechtsanwaltskammer einzuholen, wenn die Angemessenheit von Rahmengebühren in Streit steht (§ 14 Abs. 2 RVG).
Im Jahr 2018 wurden den drei Abteilungen für Gebührenrecht 42 Aufträge zur Erstattung eines Gebührengutachtens erteilt.
d) Vermittlungen
Die Rechtsanwaltskammer München bietet bei Auseinandersetzungen unter Kollegen sowie bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant ein kostenloses Vermittlungsverfahren an. Gegenstand des Vermittlungsverfahrens zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist in den meisten Fällen ein Streit über die Höhe der in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsvergütung. Hintergrund eines Vermittlungsverfahrens zwischen Kollegen ist oftmals die Trennung von Sozien und damit einhergehende wechselseitig geltend gemachte Ansprüche.
2018 sind 186 Vermittlungsanträge eingegangen. Dabei wurden 151 Fälle im Rahmen eines internen Vermittlungsverfahrens zur Einigung gebracht. An die Vorstandsabteilung für Vermittlungen wurden 17 Vermittlungsverfahren zur (weiteren) Durchführung des Vermittlungsverfahrens abgegeben. Hiervon konnten 3 Vermittlungen erfolgreich beendet werden.
6. Ausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte
Die RAK München ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zuständige Stelle für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten. Bis zum 31. Dezember 2018 konnten 373 neue Ausbildungsverhältnisse in das Verzeichnis eingetragen werden. Zum Vorjahr – mit 342 neuen Ausbildungsverhältnissen – ergibt sich dabei nach dem letztjährigen Rückgang wieder eine Steigerung von 9,1 %. Der Gesamtbestand an Ausbildungsverhältnissen betrug zum 31. Dezember 2018 1.024 Berufsausbildungsverhältnisse (gegenüber 1.003 zum 31. Dezember 2017).
Insgesamt 384 Auszubildende haben an den beiden Abschlussprüfungen 2018/I und 2018/II teilgenommen, davon haben 342 die Prüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten bestanden. Dies ergibt eine Erfolgsquote von 89,06 %.
Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer München hat im Jahr 2018 zweimal getagt.
Kanzleien, die sich in der Ausbildung engagieren, können dies mit einem kostenlosen Ausbildungssiegel werbewirksam auf ihren Medien deutlich machen. 43 Ausbildungskanzleien führten zum 31. Dezember 2018 die Lizenz für das Ausbildungssiegel der RAK München.
Im Rahmen der Begabtenförderung berufliche Bildung wurden im letzten Jahr sechs Stipendiatinnen neu in das Förderprogramm aufgenommen. Insgesamt erhalten über die RAK München 18 Rechtsanwaltsfachangestellte eine Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Vorstand der RAK München erstellt jährlich einen Berufsbildungsbericht, der bei der Kammer angefordert werden kann.
7. Fortbildungsprüfung
– Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in –
Die Fortbildungsprüfung Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in stieß in 2018 wieder auf Interesse. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München haben insgesamt 67 Personen an der Prüfung teilgenommen (63 im Jahr 2017), davon 54 mit Erfolg. Engagierten Rechtsanwaltsfachangestellten bietet sich auf diese Weise eine gute Möglichkeit, sich weiter zu qualifizieren und im Beruf voranzukommen. Die RAK München unterstützt diese Art der Weiterbildung nachhaltig. Den erfolgreichsten Teilnehmer/innen der Fortbildungsprüfung wurde der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung i. H. v. jeweils 1.500 Euro ausgezahlt und den 20 % besten Absolventen der Meisterpreis verliehen.
8. Fortbildungsprogramm
Besonders rege war wieder die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen der Kammer. Insgesamt fanden im Jahr 2018 280 Abendveranstaltungen für die Anwälte der Kammer mit 7.954 Teilnehmern statt. Die Kammer legt großen Wert darauf, den Fachanwälten die preisgünstige Fortbildung im Umfang von jährlich fünfzehn Stunden (§ 15 FAO) zu ermöglichen. Statistisch gesehen haben ca. 36,3 % der Kammermitglieder an einer Fortbildungsveranstaltung der Kammer teilgenommen.
Für die Mitarbeiter der Kanzleien wurden zusätzlich 26 Veranstaltungsabende ausgerichtet, zu denen sich 444 Teilnehmer einfanden.
Bildquelle: Rechtsanwaltskammer München