Zwischenprüfung 2019

Rechtsanwältin Stefanie Fremuth, stv. Geschäftsführerin der RAK München

Die Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten findet in diesem Jahr am Freitag, den 29.11.2019 statt. Sie wird in der Regel in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres geschrieben und soll Aufschluss darüber geben, auf welchem Leistungsstand sich die Auszubildenden befinden.

Die Fächer Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung werden schriftlich anhand praxisbezogener Fälle geprüft.

Prüfungsort:

In der Region werden die Zwischenprüfungen i.d.R. in den Berufsschulen abgelegt. Am Standort München informiert die RAK München gesondert über den Prüfungsort.

Anmeldung und Anmeldeschluss:

Anmeldungen sollen anhand der Anmeldeformulare, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden, erfolgen. Die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, können die Anmeldeformulare bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München (E-Mail ausbildung@rak-m.de oder Tel. 089 / 532944-780) anfordern. Anmeldeschluss ist der 04.10.2019.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte Zulassungsvoraussetzung für die darauffolgende Abschlussprüfung.