Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich nach kontroverser und kritischer Erörterung mehrheitlich für eine Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft ausgesprochen, es soll jedoch eine Reform der Zulassung erfolgen.
Am 10.05.2019 haben sich die Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) getroffen. Die Hauptversammlung fand diesmal in Schweinfurt statt. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer Bamberg, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz.
Großen Raum nahm die Erörterung der BGH-Anwaltschaft ein. Die Teilnehmer der Hauptversammlung aus den 27 Rechtsanwaltskammern diskutierten verschiedene Reformmodelle. Hintergrund der Reformvorschläge waren Stimmen aus der Anwaltschaft, die den Zugang zum BGH auch in Zivilsachen unter Abschaffung der Singularzulassung für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ermöglichen wollten. Der Antrag einer Rechtsanwaltskammer, die Singularzulassung ersatzlos zu streichen, konnte sich nicht durchsetzen (17 Gegenstimmen). Das Modell, die Singularzulassung bei Zivielsenaten des BGH abzuschaffen und durch ein fachanwaltsähnliches Zulassungsmodell zu ersetzen, wurde ebenfalls mit großer Mehrheit abgelehnt (17 Gegenstimmen). Nach kontroverser und kritischer Erörterung entschied sich die Hauptversammlung mit 17 Stimmen mehrheitlich für eine Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft. Der letztlich angenommene Vorschlag geht von der Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft unter Reformierung der Zulassung aus. Diese soll künftig nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK übernehmen. Die Zusammensetzung des Wahlausschusses soll ebenfalls angepasst werden. Die BRAK wird entsprechend des gefassten Beschlusses beim Gesetzgeber auf eine Änderung der BRAO hinsichtlich des Zulassungs- und Auswahlverfahrens hinwirken.
"Das bisherige System der Singularzulassung beim BGH hat sich generell bewährt, und zwar zum Wohl der Rechtspflege und der Mandantinnen und Mandanten", so BRAK-Präsident RA und Notar Dr. Ulrich Wessels. "Die Hauptversammlung hat das Thema von allen Seiten beleuchtet und das Für und Wider einer Abschaffung bzw. Reformierung diskutiert. Es ist nicht zuletzt der Sachkunde und dem Erfahrungsschatz der Revisionsanwälte aufgrund ihrer ausschließlichen Tätigkeit geschuldet, dass sich – auch im Sinne der Mandantschaft – keine Mehrheit für eine Abschaffung finden ließ. Gleichzeitig wird mit dem reformierten Zulassungsmodell die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt."
Die Rechtsanwaltskammer München hatte sich zuletzt nach vorheriger Diskussion innerhalb des Vorstands gegen die Abschaffung der BGH-Anwaltschaft ausgesprochen und dafür votiert, dass die Zulassung der BGH-Anwälte durch die Anwaltschaft selbst erfolgt.
Quelle: Pressemitteilung der BRAK Nr. 7/2019 v. 10.05.2019