Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte bereits mit BRAK-Nr. 109/2019 v. 01.03.2019 über die Umfrage des European Network of Councils for the Judiciary (ENCJ) zusammen mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) informiert, mit der Anwälte Fragen zur Unabhängigkeit von Richtern beantworten sollten. Hier liegen nunmehr die Ergebnisse vor.
Die Umfrage wurde von 193 deutschen Anwälten beantwortet, wobei die Anwälte in über 10 % der Fälle über eine Berufserfahrung von über mindestens 11 Jahren verfügten. Die Anwälte gaben an, vor allem Kontakte zu Gerichten erster Instanz zu haben, wobei hier der Schwerpunkt auf Zivilsachen lag.
Knapp 40 % der Anwälte stimmten zu/stimmten stark zu, dass in den vergangenen zwei Jahren Richter unter unangemessenem Druck gestanden hätten, in einer bestimmten Weise über einen Fall oder einen Teil eines Falls zu entscheiden, über 40 % stimmten dem überhaupt nicht zu/nicht zu. Sofern ein Druck bejaht wurde, ging dieser nach Auffassung der Befragten maßgeblich von Regierungen und Medien (jeweils über 40 %) sowie der Gerichtsverwaltung (knapp unter 40 %) aus.
Dagegen stimmte die ganz überwiegende Anzahl der Befragten (über 60 %) überhaupt nicht zu/nicht zu, dass in den vergangenen Jahren Bestechungsgelder von Richtern angenommen worden seien. Bei Bejahung von Bestechungsgeldern wurden diese überwiegend als seltene Ausnahme angesehen.
Während die Befragten kein klares Bild abgaben, ob die erstmalige Ernennung von Richtern nach anderen Kriterien als Fähigkeit und Erfahrung erfolgte, wurde dies für die Frage der Beförderung an die Obersten (Bundes-)Gerichte bzw. Revisionsgerichte anders beantwortet. Hier stimmten über 46 % zu und über 14 % stark zu.
Bei der Frage, ob Selbstverwaltungsgremien der Justiz über geeignete Mechanismen und Verfahren zur wirksamen Verteidigung der richterlichen Unabhängigkeit verfügen, antworteten die meisten der Befragten, dass sie sich hier nicht sicher seien. Über 54 % der Anwälte gingen davon aus, dass in den letzten zwei Jahren Urteile, die den Interessen der Regierung zuwiderliefen, umgesetzt wurden.
Im Ergebnis gehen die Befragten mehrheitlich davon aus, dass die Berufsrichter in Deutschland unabhängig sind. Die Bekämpfung von Korruption in der Justiz durch die Justizbehörden wird von über 53 % der Befragten bejaht, über 30 % sind sich nicht sicher. Jedoch stimmten über 47 % der Befragten überhaupt nicht zu/nicht zu, dass in Deutschland gerichtliches Fehlverhalten von Justizbehörden angemessen behandelt wird.
Weitere Ergebnisse zur Befragung von Anwälten zur Unabhängigkeit von Richtern finden Sie hier.