Die Rechtsanwaltskammer München sucht Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Anwaltsrichter am Anwaltsgericht München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof haben.
Im Jahr 2021 endet turnusgemäß die Amtszeit einiger Richterinnen und Richter des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs und des Anwaltsgerichts für den Bezirk der RAK München. Folgende Stellen sind zu besetzen:
- 3 Stellen am Anwaltsgericht München
- 1 Stelle am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (verwaltungsrechtlicher Senat)
- 1 Stelle am Bayerischen Anwaltsgerichtshof (disziplinarrechtlicher Senat)
Welche Aufgaben hat ein Anwaltsrichter?
Als Anwaltsrichter werden Sie am Anwaltsgericht München oder am Bayerischen Anwaltsgerichtshof als ehrenamtlicher Richter tätig. Diese Tätigkeit umfasst zum einen Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälte aufgrund berufsrechtlicher Verstöße; zum anderen werden verwaltungsrechtliche Entscheidungen wie z. B. Versagung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder die Ablehnung der Verleihung eines Fachanwaltstitels auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft. Für die Dauer des Amtes haben Sie die Stellung eines Berufsrichters inne.
An welchen Gerichten sind Anwaltsrichter tätig?
Die Anwaltsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof zusammen. Das Anwaltsgericht entscheidet in erster Instanz in Disziplinarsachen, der Anwaltsgerichtshof ist zweite Instanz in Disziplinarsachen und erste Instanz in Verwaltungsangelegenheiten.
Weitere Informationen zur Anwaltsgerichtsbarkeit
Weitere Informationen zur Anwaltsgerichtsbarkeit in Bayern finden Sie unter www.anwaltsgerichte-bayern.de.
So werden Sie Anwaltsrichter
Auf Vorschlag der RAK München werden Sie vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die Dauer von fünf Jahren als Anwaltsrichter ernannt. Die RAK München reicht hierfür eine Liste mit Vorschlägen für die Wieder- bzw. Neubesetzung von Richterstellen sowie Ersatzkandidaten ein.
Ihr Profil
- Sie üben den Beruf als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und/oder Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung aus.
- Sie verfügen über fundierte strafprozessuale und/oder verwaltungsrechtliche Kenntnisse bzw. sind bereit, sich diese anzueignen.
- Sie möchten sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren, die Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht mitgestalten und hierbei Ihr berufliches Fachwissen miteinbringen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich und senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen zusammen mit beiliegendem Formular an:
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33, 80331 München
Per Fax: 089/53 29 44 28
Per E-Mail: info@rak-m.de
Meldeschluss ist der 15.06.2021.
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Krafft per E-Mail unter krafft@rak-m.de zur Verfügung.