Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gemäß § 51 Abs. 8 Satz 1 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Diese AAH werden in der Arbeitsgruppe „Geldwäscheaufsicht“ bei der Bundesrechtsanwaltskammer erarbeitet und sodann vom jeweiligen Vorstand der regionalen Kammern genehmigt. Die AAH sollen dazu dienen, ein verbessertes Bewusstsein für die Gefahren und Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erreichen und den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten konkrete Hinweise zur Anwendung des GwG zur Verfügung zu stellen.
Die aktualisierte Fassung der AAH, die der Vorstand am 26.02.2021 genehmigt hat, ist auf der Website der Rechtsanwaltskammer München verfügbar.
Bei der Aktualisierung wurde insbesondere die am 01.10.2020 in Kraft getretene Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien, BGBl. 2020 I, S. 1965) berücksichtigt.
In den aktualisierten AAH finden sich darüber hinaus insbesondere folgende Neuerungen:
- Weitere Konkretisierung der Anwendung des GwG auf die Tätigkeiten von Syndikusrechtsanwälten und angestellten Unternehmensjuristen, § 10 Abs. 8a GwG
- Konkretisierung des Katalogtatbestands der „Verwaltung von Geldern“ gem. § Abs. 1 Nr. 10 lit. a) bb) GwG
- Möglichkeit der Videoidentifizierung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 GwG
- Pflicht zur Überprüfung der Einhaltung der Transparenz-Pflichten durch den Mandanten, §§ 20, 21 GwG
- Konkretisierung der Aufbewahrungsfrist gem. § 8 Abs. 4 GwG
Darüber hinaus wurden die AAH in einzelnen Punkten ergänzt, konkretisiert sowie erweitert.
Neben den aktualisierten AAH stellt die Rechtsanwaltskammer München auf ihrer Website weitere Übersichten und Dokumente zum Thema Geldwäscheprävention zur Verfügung. Diese werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.
Die Arbeitsgruppe arbeitet bereits an der 6. Auflage der AAH, um die Hinweise fortlaufend zu aktualisieren und dabei die Erfahrungen der Rechtsanwaltskammern einzuarbeiten.