Wie bereits in den Mitteilungen 08/2020 mitgeteilt, wird die Rechtsanwaltskammer München Mitte dieses Jahres turnusgemäß alle Fachausschüsse neu bestellen. Die Mitglieder der Fachausschüsse werden auf vier Jahre vom Vorstand der RAK München gewählt.
Um Mitglied eines Fachausschusses zu werden, sollten Sie insbesondere Fachanwalt für das entsprechende Fachgebiet sein. Zudem müssen Sie seit mindestens fünf Jahren den Beruf des Rechtsanwalts ohne Unterbrechung ausüben.
Nach bisherigem Stand aller eingegangenen Bewerbungen und Rückmeldungen werden vor allem noch für folgende Fachgebiete neue Fachausschussmitglieder benötigt:
- Erbrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Wenn Sie sich ehrenamtlich für die Anwaltschaft engagieren möchten und Interesse an einer Tätigkeit als Fachausschussmitglied haben, freuen wir uns über eine kurze Mitteilung samt kurzem Lebenslauf per E-Mail an Frau Lubera (lubera@rak-m.de).