AUSFERTIGUNGSVERMERK
Neufassung der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 07.10.2020 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfung für die
Rechtsanwaltsfachangestellten
im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
beschlossen und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München gemäß § 79 Abs. 4 Satz 2 BBiG vorgelegt, der keinen Einspruch erhoben hat.
Die Änderung der Prüfungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium für Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 29.12.2020 (Gz: A4 - 7626 - IV - 8804/2020) genehmigt.
Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.
Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 77 Abs. 1 und § 79 Abs. 4 BBiG).
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.
München, den 15.03.2021
gez. RA Michael Then
Präsident
AUSFERTIGUNGSVERMERK
Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses, der Prüferdelegationen sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 08.10.2020 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses, der Prüferdelegationen sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses
im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
beschlossen.
Die Änderung der Entschädigungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 29.12.2020 (Gz: A4 - 7626 - IV – 10594/2019) genehmigt.
Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.
Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 BBiG).
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
München, den 15.03.2021
gez. RA Michael Then
Präsident