Amtliche Bekanntmachungen

AUSFERTIGUNGSVERMERK

 

Neufassung der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 07.10.2020 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfung für die 

 

Rechtsanwaltsfachangestellten

im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

 

beschlossen und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München gemäß § 79 Abs. 4 Satz 2 BBiG vorgelegt, der keinen Einspruch erhoben hat.

 

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium für Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 29.12.2020 (Gz: A4 - 7626 - IV - 8804/2020) genehmigt.

 

Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.

 

Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 77 Abs. 1 und § 79 Abs. 4 BBiG).

 

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.

 

München, den 15.03.2021

 

gez. RA Michael Then
Präsident


AUSFERTIGUNGSVERMERK

 

Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses, der Prüferdelegationen sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 08.10.2020 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses, der Prüferdelegationen sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses

 

im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

 

beschlossen.

 

Die Änderung der Entschädigungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 29.12.2020 (Gz: A4 - 7626 - IV – 10594/2019) genehmigt.

 

Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.

 

Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 40 Abs. 4 und § 77 Abs. 3 BBiG).

 

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.

 

München, den 15.03.2021

 

gez. RA Michael Then
Präsident