Die Rechtsanwaltskammer München sucht Interessenten, die bereit sind, im Prüfungsausschuss München ehrenamtlich mitzuarbeiten. Nachdem zum September 2021 die Neubestellung des Ausschusses erfolgt und Prüfungsausschussmitglieder nach langen Jahren der ehrenamtlichen Tätigkeit ihr Amt niederlegen wollen, sind qualifizierte Nachwuchskräfte sehr gefragt. Der Prüfungsausschuss hat seinen Sitz in München und besteht aus sechs Mitgliedern und sechs Stellvertretern. Demnach ist der Prüfungsausschuss mit zwei Rechtsanwälten, zwei Beauftragten der Arbeitnehmer und zwei Lehrern einer berufsbildenden Schule oder einer entsprechenden Lehranstalt für Fortbildungsmaßnahmen besetzt. Die Mitglieder werden jeweils für vier Jahre berufen. Sie verfügen über erstklassige Qualifikationen in den Handlungsbereichen:
- Büroorganisation und -verwaltung
- Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung
- Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht
- Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht
Die Rechtsanwaltskammer München führt pro Jahr eine Fortbildungsprüfung durch. Ihre Aufgaben reichen von der Aufsicht der schriftlichen Prüfungen bis hin zur Abnahme des praxisorientierten Situationsgespräches. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich, wird aber mit einer angemessenen Entschädigung nach der Entschädigungsordnung der RAK München bezahlt.
Bei Interesse an der Mitwirkung im Prüfungsausschuss „Geprüfte Rechtsfachwirte“ senden Sie bitte das ausgefüllte Bewerbungsformular an ausbildung@rak-m.de. Wenn Sie Fragen zur Tätigkeit haben, steht Ihnen die Ausbildungsabteilung auch telefonisch unter 089/53 29 44 780 zur Verfügung.