Berichte zu den Vorstandssitzungen November - Februar

Vorstandssitzung November 2020 (als Videokonferenz)

 

Bericht

Das Präsidium berichtete über die in der Präsidiumssitzung behandelten Themen.

 

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe

Ende Oktober hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vorgelegt. Hiermit soll das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der anwaltlichen Tätigkeit angepasst werden. Präsident Then stellte die wesentlichen geplanten Änderungen der BRAO dar, die im Anschluss im Vorstand diskutiert wurden. Der Vorstand begrüßte grundsätzlich das Vorhaben des BMJV, die Möglichkeiten für Rechtsanwälte, sich mit anderen zur gemeinsamen Berufsausübung zu verbinden, an zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung und den modernen Arbeitsmarkt anzupassen, allerdings sei das gesetzgeberische Vorhaben, den Kreis der sozietätsfähigen Berufe auf alle Freien Berufe i.S.d. § 1 Abs. 2 PartGG auszuweiten, viel zu weit. Die Möglichkeit der interprofessionellen Zusammenarbeit sollte auf solche Berufe begrenzt werden, die ähnliche Berufspflichten und ein ähnliches Schutzniveau haben.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

RAin Kolb führte in die Thematik ein. Legal Tech habe zuletzt dazu geführt, dass Inkassodienstleister, die allenfalls in geringem Umfang an das Berufsrecht gebunden sind, einen freieren Marktzugang als Rechtsanwälte nutzen können. Der Gesetzgeber will daher das Erfolgshonorar in § 4a RVG lockern, wenn 1. ein Gegenstandswert von EUR 2.000 nicht überschritten wird, 2. eine Inkassodienstleistung erbracht wird oder 3. der Auftraggeber im Einzelfall ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Rechtsanwälten solle eine Prozessfinanzierung ermöglicht werden, sofern ein Erfolgshonorar vereinbart wird. Mit der Einführung von Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen solle ein Ungleichgewicht ausgeglichen werden. Zudem sollen Inkassodienstleister verstärkt der Kontrolle durch die Justiz unterliegen. Nach umfassender Diskussion sprach sich eine knappe Mehrheit gegen die Freigabe des Erfolgshonorars aus. Die absolute Mehrheit des Kammervorstands lehnte eine Freigabe der Prozessfinanzierung ab.


Vorstandssitzung Dezember 2020 (als Videokonferenz)

 

Bericht

Das Präsidium berichtete aus der letzten Präsidiumssitzung.

Wechsel im Amt des Präsidenten des BayAGH

Angesichts des bevorstehenden Endes der Amtszeit der Präsidentin des Bayerischen Anwaltsgerichthofs hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz gebeten, einen Vorschlag für die Nachfolge zu unterbreiten. Der Vorstand sprach sich einstimmig für RA Prof. Andreas Meisterernst aus.

 

Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung

Der Berufsbildungsausschuss der RAK München hat angeregt, die Empfehlung der Mindestsätze der Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten für den Raum LG-Bezirk München I und München II zu erhöhen. Durch die Anhebung der Mindestsätze für jedes Ausbildungsjahr um EUR 100 soll dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden und die Zahl der Auszubildenden ansteigen. Der Vorstand sprach sich nahezu einhellig für die vorgeschlagene Anhebung der Mindestsätze der Ausbildungsvergütung aus. 


Vorstandssitzung Januar 2021 (als Videokonferenz)

 

Bericht

Das Präsidium berichtete aus der letzten Präsidiumssitzung.

 

Bericht des Schatzmeisters

RA Pohlmann erstattete den Bericht des Schatzmeisters für das vierte Quartal 2020. Einzelne Posten wurden ausführlich erörtert, der Vorstand akzeptierte die Ergebnisse.

 

Veröffentlichung der Protokolle der Vorstandssitzungen

Die Frage, ob und in welcher Form eine Veröffentlichung der Protokolle der Vorstandssitzungen erfolgt, wurde im Vorstand bereits in der Vergangenheit diskutiert und abgelehnt. Der Vorstand hatte am 19.01.2018 den Beschluss gefasst, den Kammermitgliedern im Rahmen der Mitteilungen der RAK München regelmäßig über die Vorstandssitzungen zu berichten, was seitdem regelmäßig geschieht. Der Vorstand sprach sich darüber hinaus erneut mit überwiegender Mehrheit gegen eine Veröffentlichung der Protokolle aus.

 


Vorstandssitzung Februar 2021 (als Videokonferenz)

 

Bericht

Das Präsidium berichtete aus der letzten Präsidiumssitzung.

 

Berichte der Abteilungen

Die schriftlichen Berichte der Vorstandsabteilungen I, II, III, V, VI, VII, VIII, IX, X, XI, XII, XIII sowie der Geldwäscheaufsicht und der Mitgliederverwaltung bzw. der Zulassungsabteilung für das Jahr 2020 wurden erstellt. Die Berichte werden auf der Homepage der RAK München veröffentlicht.