Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch das Frühjahr 2021, voraussichtlich auch der Sommer und Herbst 2021, sind geprägt von den Auswirkungen der Pandemie. Die Versuche, trotz unklarer Ausgangssituation, die Einschränkungen der Bevölkerung zu erleichtern und wieder einen Übergang in den Alltag zu finden, erscheinen nicht immer konsequent (oft widersprüchlich).

Die Detailregelungen, die möglichst viel Einzelfallgerechtigkeit schaffen wollen, erreichen ihr Ziel nicht flächendeckend. Das mag auch daran liegen, dass die Exekutive wenige parlamentarische Vorgaben hat und über nachrangige Regelungen (Verordnungen) nachhaltigste Einschränkungen umsetzt.

 

"eine ständige Kontrolle der Maßnahmen ist zwingend"

Die Auswirkungen so mancher infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen halten heute rechtlichen Überprüfungen nicht immer stand. Immer wenn die Abläufe nicht optimal laufen und Rechtsstaatlichkeitsfragen im Raum stehen, kämpfen wir als Kammer München in Einzelgesprächen, aber auch im Rahmen der Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer u. a. für eine Betonung des Parlamentarismus und fordern die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei allen staatlichen Maßnahmen ein; eine ständige Kontrolle der Maßnahmen ist zwingend. Denn, so auch das Positionspapier der Bundesrechtsanwaltskammer aus Dezember 2020, nur eine ausgewogene und verfassungssichere Regelung sowie eine funktionierende Justiz können Akzeptanz schaffen.

Anders als im ersten Lockdown erscheint mir in den jetzigen vergangenen Wochen nicht ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten zu sein, sondern funktioniert die Justiz weitgehend. Ich freue mich, dass unsere Justizverwaltung trotz aller Einschränkungen Konzepte umsetzt, die den Justizbetrieb fortführen lassen. Soweit es noch an der einen oder anderen Ecke kantig ist, versuchen wir Lösungen zu unterstützen. 

Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist das neue Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. In unserem Leitartikel stellen die Kollegen RAin Birgit Kurz und RA Stephan Kolmann dar, welche Auswirkungen das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vor allem für anwaltliche Berater und Insolvenzverwalter hat.

Daneben haben wir Herrn Kollegen Philipp Martin, Syndikusrechtsanwalt bei der Allianz Versicherungs-AG, für einen Beitrag „Corona – Fallstricke für die Anwaltschaft“ gewinnen können.

Ganz besonders freut es uns, dass sich für die Rubrik „Auf ein Wort“ Herr Kollege Prof. Meisterernst, der neue Präsident des Bayerischen Anwaltsgerichtshofes, bereit erklärt hat, unsere Fragen zu beantworten.

Ich wünsche Ihnen weiterhin Kraft für diese Zeit und vor allem:

Kommen Sie gesund durch diese Pandemie.

Ihr Michael Then

Präsident