Berichte zu den Vorstandssitzungen September - Oktober 2019

VORSTANDSSITZUNG SEPTEMBER 2019

Berichte

RA Then berichtete aus den Präsidiumssitzungen vom 24.07.2019, 22.08.2019 und 12.09.2019. Themen waren unter anderem Fragen zu Zulassung und Widerruf, Abwicklung, die Vorstandswahlen 2020 und Rechtsanwaltsgebühren. Ferner berichtete RA Pohlmann über aktuelle Verfahren gegen die RAK München als Geldwäscheaufsichtsbehörde vor dem VG München.  

Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher

Mit dem Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher gegenüber Dritten optimiert werden, um die Einzelzwangsvollstreckung effektiver auszugestalten und unbekannte Vermögenswerte eines Schuldners besser aufspüren zu können. In der ZPO sollen ergänzend Befugnisse des Gerichtsvollziehers nominiert werden, Auskünfte bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen hinsichtlich Arbeitgeber und Aufenthaltsort einzuholen sowie durch Einsichtnahme in das Grundbuch verschwiegene Grundstücksrechte zu ermitteln.
Der Vorstand spricht sich dafür aus, eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abzugeben.

Der Vorstand begrüßt die beabsichtigte Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher. Hierdurch wird die Rechtsdurchsetzung im Interesse der Mandanten verbessert. Allerdings stellt der vorgeschlagene Regelungsinhalt zu hohe Anforderungen, um einer wirksamen Zwangsvollstreckung dienlich zu sein. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Ferner sollte es den Gerichtsvollziehern ermöglicht werden, von Amts wegen sowie überregional Einsicht in das Grundbuch nehmen zu können.

Eckpunktepapier des BMJV für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften

Nachdem das Bundesjustizministerium ein Eckpunktepapier für eine Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vorgelegt hatte, wurden die angedachten Neuregelungen intensiv diskutiert. Zu zahlreichen Punkten wurde seitens des Vorstands Kritik geübt. Es wurde daher beschlossen, gegenüber der BRAK und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz eine Stellungnahme der RAK München abzugeben.

Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung des VFB e.V.
Es wurden Delegierte für die Delegiertenversammlung des VFB e.V. benannt.

Ausschüsse der BRAK
Es wurde eine Vorschlagsliste für die Besetzung der Ausschüsse der BRAK diskutiert und beschlossen.

VORSTANDSSITZUNG OKTOBER 2019

Bericht aus dem Präsidium
RA Then berichtete aus der Präsidiumssitzung vom 07.10.2019, bei welcher unter anderem Fragen zu Zulassung und Widerruf, die Erteilung eines Klageauftrags auf Unterlassung wegen RDG-Verstoßes, Fragen der Geldwäscheaufsicht sowie die aktuelle Situation zum Seehaus erörtert wurden.

Auswirkungen von Legal Tech auf das anwaltliche Berufsrecht
Die Thematik Legal Tech, deren mögliche Auswirkungen auf das anwaltliche Berufsrecht und wie den Veränderungen begegnet werden soll, wurde innerhalb des Vorstandes ausführlich diskutiert. Berufsrechtliche Herausforderungen und Erfordernisse gibt es in folgenden Bereichen:

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit und Sozietätsmöglichkeiten mit anderen Berufsgruppen wie Informatikern und Betriebswirten
  • Öffnung für Fremdkapital
  • Fragen zum RVG, insbesondere was das Thema Erfolgshonorar betrifft
  • Lockerungen des Provisionsverbots nach § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO

Vorstellung des Online-Tools zur Einreichung von Fortbildungsnachweisen
Das neue und bundesweit unter den Rechtsanwaltskammern bislang einmalige Tool dient der Vereinfachung und Praktikabilität im Rahmen der kalenderjährlich einzureichenden Fortbildungsnachweise der Fachanwältinnen und Fachanwälte.
Auch die neuen Erklärvideos zum beA sowie das überarbeitete Anwaltsverzeichnis wurden in diesem Zusammenhang kurz angesprochen.

Berufsrecht für Insolvenzverwalter
RA Pohlmann führte in die Thematik eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter ein und trug unter anderem vor, dass 90 bis 95 % aller Insolvenzverwalter Rechtsanwälte seien, womit die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter bereits jetzt de facto durch die Rechtsanwaltskammern ausgeübt werde. Zur Wahrung der Einheit der Anwaltschaft sollten als Insolvenzverwalter tätige Rechtsanwälte nicht in gesonderte Insolvenzverwalterkammern wechseln müssen. Die Integration der Insolvenzverwalter in die Anwaltschaft würde sogenannte „closed shops“ verhindern und den Beruf des Insolvenzverwalters als freien Beruf stärken.

Bericht des Schatzmeisters
Der Schatzmeister erstattete dem Vorstand seinen Bericht zum 3. Quartal 2019 über die Verwaltung des Kammervermögens gem. § 79 Abs. 2 S. 2 BRAO.