Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das laufende Jahr noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, bitten wir, ihre entsprechenden Bestätigungen bzw. Unterlagen bis spätestens 31.12.2019 einzureichen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte müssen pro Jahr 15 Fortbildungsstunden auf ihrem Fachgebiet nachweisen. Die Fortbildungsbestätigungen sind der Rechtsanwaltskammer bis 31.12. des jeweiligen Jahres vorzulegen.
Um den Aufwand zu erleichtern, können Fachanwälte seit Oktober ihre Fortbildungsnachweise über einen internen Bereich auf der Website der RAK München einreichen.
Welche Vorteile hat das neue Portal?
- Über das Portal können Sie Ihre Fortbildungsnachweise in kürzester Zeit an die RAK München übermitteln, indem Sie das entsprechende Dokument am PC oder auch vom Handy aus einfach hochladen.
- Sobald die von Ihnen über das Portal eingereichten Fortbildungsnachweise von der Rechtsanwaltskammer geprüft wurden, können Sie nachsehen, wie viele Stunden Sie insgesamt auf Ihrem Fortbildungskonto haben. Die Bearbeitungszeit für die Prüfung dauert in aller Regel ein paar Tage. Um die Jahreswende kann die Bearbeitung etwas länger dauern.
Eine Anleitung und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.