Die Rechtsanwaltskammer München unterhält gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO eine Fürsorgeeinrichtung.
Diese Fürsorgeeinrichtung, die als „Nothilfe“ ins Leben gerufen wurde, wurde im Jahr 2018 als „Unterstützungsfonds“ neu konzipiert und das Angebot wurde ausgeweitet. Damit wurde den aktuellen Gegebenheiten Rechnung getragen. Ließ die frühere Satzung der Nothilfe die Vergabe von Unterstützungsleistungen nur eingeschränkt zu, wurde der Empfängerkreis nun erheblich erweitert. Neben Mitgliedern können nun auch ehemalige Mitglieder mit langjähriger Kammerzugehörigkeit, von den verschiedenen Arten der Unterstützung und der Möglichkeit der Projektförderung profitieren.
So sieht der Unterstützungsfonds vor, Personen, die nach Rat und Hilfe suchen, einerseits finanziell, andererseits aber auch durch Coaching, Mentoring und Schuldenberatung zu unterstützen.
Um Hilfe in allen Lebenslagen anbieten zu können, wird ab 01.01.2020 die Firma pme Familienservice GmbH mit ins Boot geholt. Diese bietet u. a. auch Kinderbetreuung und Beratung für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen an. Leistungsempfänger des Unterstützungsfonds erhalten die Leistungen kostenlos.
Alle anderen Mitglieder erwerben für die Inanspruchnahme einer Leistung bei der Rechts-anwaltskammer München vorab einen Gutschein (E-Mail: jahn@rak-m.de oder Telefon: (089) 532944-660). Der Gutschein dient zur Verifizierung gegenüber der pme Familienservice GmbH. Die in Anspruch genommenen Leistungen werden von der pme Familienservice GmbH direkt mit der Rechtsanwaltskammer abgerechnet.