7. Soldan Moot – Eine Sache der Anwaltschaft
In diesem Jahr wurde der 7. Soldan Moot vom 10. bis zum 12.10.2019 ausgetragen. Den Auftakt bildete wie in den Vorjahren die Hannoversche Anwaltskonferenz, in der regelmäßig die Probleme des jeweiligen Soldan-Moot-Falles beleuchtet werden.
17 Universitäten hatten 25 Teams nach Hannover entsandt, um dort gegeneinander in den mündlichen Verhandlungen anzutreten. Das Finale wurde unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts Hannover, Dr. Ralph Guise-Rübe, und den beiden Beisitzern seiner Präsidentenkammer ausgefochten. Den Hans-Soldan-Preis für die beste mündliche Verhandlung gewann die Bucerius Law School vor der Ruhr-Universität Bochum.
Im kommenden Jahr findet der Soldan Moot vom 01. bis 03.10.2020 statt. Hierfür werden noch Unterstützer aus der Anwaltschaft gesucht, die Schriftsätze bewerten, als Juror die mündlichen Verhandlungen verfolgen oder als Richter die mündlichen Verhandlungen leiten.
Interessenten melden sich bitte bei Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, LL.M., Geschäftsführerin BRAK: trierweiler@brak.de
Examenspreis Augsburg
Anlässlich der Examensfeier an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg erhielt Herr Danny Meidinger, bester Absolvent der I. Juristischen Staatsprüfung am Prüfungsort Augsburg, den Examenspreis der Rechtsanwaltskammer München. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldpreis. Herr Vizepräsident Dr. Weckbach übergab dem Preisträger anlässlich der Feierstunde die Urkunde.
Jour Fixe mit den Vertretern der Arbeitsgerichtbarkeit am 21.10.2019
Am 21.10.2019 fand der regelmäßige Jour Fixe mit den Vertretern der Arbeitsgerichtsbarkeit statt. Teilgenommen haben der Präsident des LAG München, Dr. Wanhöfer, der Präsident des Arbeitsgerichts München, Dr. Dick sowie seitens der RAK München Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Weckbach und Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Florian Kempter. Folgende Themen wurden diskutiert:
1. beA / elektronischer Rechtsverkehr
Die Anwaltschaft wurde gebeten, Dateien, die elektronisch an die Gerichte versendet werden, nachvollziehbar zu bezeichnen. Hintergrund ist, dass die Gerichte die Bezeichnungen der per beA übermittelten Dateien nicht ändern können. Seitens der Anwaltschaft war im Vorfeld angeregt worden, dass die Gerichte die Dateien, die sie elektronisch weiterleiten, mittels konkreter Stichwörter bezeichnen sollten. Da dies nach Auskunft der Vertreter der Justiz nicht möglich ist, sind alle Kolleginnen und Kollegen angehalten, selbst eine nachvollziehbare Bezeichnung der Dateien vorzunehmen.
2. PKH
Das Thema "Prozesskostenbewilligung mit Erstreckung auf den Mehrvergleich" wurde erneut wegen der unterschiedlichen Handhabung durch Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit diskutiert. Den Gerichten ist die unterschiedliche Rechtsprechung bekannt. Die Vertreter der Justiz wiesen allerdings auf die richterliche Unabhängigkeit hin. Seitens der Anwaltschaft sollte darauf geachtet werden, dass der Antrag auf Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den jeweiligen Mehrvergleich jeweils bei Vergleichsabschluss mit gestellt wird.
Der nächste Jour Fixe der Arbeitsgerichtsbarkeit findet am 20.04.2020 statt.
Jour Fixe mit den Leitern der Augsburger Justizbehörden am 22.10.2019
Am 22.10.2019 fand erneut der regelmäßige Informationsaustausch zwischen den Leitern der Augsburger Justizbehörden und den für den Landgerichtsbezirk Augsburg gewählten Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer München statt. Teilgenommen haben der Präsident des LG Augsburg, Dr. Veh, der Präsident des AG Augsburg, Dr. Münzenberg, der Leitende Oberstaatsanwalt Werlitz für die Justiz sowie seitens der RAK München Rechtsanwältin Riethmüller, Rechtsanwalt Dr. Weckbach und Rechtsanwältin Weiss.
1. beA / elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Seitens der Justizvertreter wurde moniert, dass die Rücksendung des elektronischen Empfangsbekenntnisses noch nicht reibungslos funktioniert.
Schriftsätze, die beim LG oder AG eingehen, werden per beA an alle Beteiligten weitergeleitet. Kanzleien, die noch ein Gerichtsfach unterhalten, erhalten gerichtliche Schriftstücke vorwiegend über ihre Fächer zugestellt.
Da im Rahmen der Zustellung per beA mitunter Fehlleitungen in den Kanzleien erfolgen, bitten die Justizvertreter darum, auf den Schriftsätzen den sachbearbeitenden Anwalt deutlich kenntlich zu machen.
Nach Angaben der Justiz werden Vollstreckungstitel ausschließlich auf Papier ausgefertigt.
2. Bereitschaftsdienst
Seitens des Amtsgerichts ist der zentrale Bereitschaftsdienst auf vier Richter/innen aufgestockt worden. Die Vertreter der Justiz weisen darauf hin, dass erheblicher Bedarf an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten besteht, die bereit sind, außerhalb der regulären Geschäftszeiten als Pflichtverteidiger einzuspringen. Kolleginnen und Kollegen, die an der Tätigkeit als Pflichtverteidiger zu diesen Bedingungen interessiert sind, müssen auch bereit dazu sein, am Wochenende oder abends zu Terminen zu erscheinen und gleichzeitig auch an den Verhandlungsterminen anwesend zu sein.
3. Anwaltsfächer im Strafjustizzentrum (SJZ)
Es ist beabsichtigt, die Zahl der Anwaltsfächer im SJZ zu erweitern.
4. Beratungshilfe
Es wurde diskutiert, dass die Rechtspfleger, die für die Beratungshilfe zuständig sind, unterschiedliche Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen stellen. Die Vertreter der Anwaltschaft haben insoweit vorgeschlagen, mit den beteiligten Rechtspflegern zu besprechen, ob es bei Antragstellern, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, genügen würde, den entsprechenden behördlichen Bescheid vorzulegen, da eine staatliche Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse dann bereits stattgefunden hat.
Der nächste Jour Fixe findet am 31.03.2020 statt.
Jour Fixe mit den Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit am 25.10.2019
Teilgenommen haben Jürgen Michels, Vizepräsident des BayLSG, Dr. Edith Mente, Präsidentin SG München, Tatjana Lilienfeld, Vizepräsidentin SG München, Christoph Bielitz, RiLSG, Stefanie Haaß, RiSG, Christiane Hohlen, RiLSG sowie seitens der RAK München Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Thomas Kuhn, Rechtsanwältinnen Sonja Hein-Schnieder und Myriam Hitschler und Rechtsanwalt Reinhard Holtermann.
1. beA / elektronischer Rechtsverkehr
Nach Beschluss der IT-Referentenkonferenz sollen ab dem 01.01.2020 alle Bundesländer, denen es technisch möglich ist (dazu gehört auch Bayern), das beA flächendeckend aktiv nutzen.
2. Elektronische Beklagtenakte
Die Übersendung elektronischer Verwaltungsakten durch Arbeitsagenturen und Jobcenter ist ab März 2020 vorgesehen.
3. Entscheidungen durch Gerichtsbescheid
Immer wieder ergehen Entscheidungen durch Gerichtsbescheid, die den Mandanten oft schwer zu vermitteln sind. Die Justiz verwies diesbezüglich auf die richterliche Unabhängigkeit. Gleichwohl würden junge Richterinnen und Richter regelmäßig sensibilisiert, dass Gerichtsbescheide nur im Ausnahmefall erlassen werden sollten.
Der nächste Jour Fixe findet am 09.10.2020 statt
Jour Fixe mit den Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit am 29.10.2019
Am 29.10.2019 stand der regelmäßig stattfindende Jour Fixe mit den Vertretern der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf der Agenda. Die Justiz war vertreten durch den Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshof/OLG München, Küspert, die Vizepräsidentin des OLG München, Schmid-Stein, die Präsidentin des LG München I, Dr. Schmidt, den Präsidenten des LG München II, Engel, den Leitenden Staatsanwalt (Generalstaatsanwaltschaft), Weith sowie den Leiter der StA München I, Kornprobst. Für die RAK München nahmen Präsident Rechtsanwalt Then, Vizepräsidentin Rechtsanwältin Loewenfeld, Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Weckbach, Vizepräsident Rechtsanwalt Pohlmann, Vizepräsident Rechtsanwalt Dr. Kuhn sowie Vizepräsident Rechtsanwalt von Máriássy teil.
1. Personelle Situation bei Gerichten
Die Personalsituation ist - nicht zuletzt wegen der durch den Dieselskandal erhöhten Eingänge bei den Landgerichten - angespannt. Das Oberlandesgericht ist mit den erstinstanzlichen Gerichten in engem Kontakt, um Engpässe zu beseitigen. Gleichzeitig ist die Politik aufgerufen mehr Stellen in der Justiz zu schaffen, um die Rahmenbedingungen zu verbessern.
2. W-LAN-Infrastruktur in den Gebäuden der Justiz
In vielen Sitzungssälen wurden bereits Hot-Spots eingerichtet. Die Justiz ist bemüht, dies flächendeckend zur Verfügung zu stellen.
Allerdings ist W-LAN eine nicht sichere Verbindung für den den Internet-Zugang, v.a. dann, wenn die W-LAN-Infrastruktur ausgelastet/überlastet ist und der Zugriff unterbrochen wird. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die entsprechenden Unterlagen auf dem Arbeitsspeicher des Laptops vorzuhalten und nicht auf dem Kanzleiserver. Hiermit können etwaige Unterbrechungen im W-LAN-Netz verhindert werden.
3.Elektronische Akte
Damit es nicht zum Medienbruch kommt, soll die elektronische Akte zeitnah auch im Instanzenzug eingeführt werden. Aus diesem Grund ist das Amtsgericht Dachau in Familiensachen sowie der 2. Senat des OLG München für die elektronische Akte pilotiert. Der 10. und 20. Senat des OLG sollen noch im 1. Halbjahr 2020 folgen.
BRAK – Hauptversammlung in Düsseldorf
Am 25.10.2019 kamen die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung in Nordrhein-Westfalen zusammen. Gastgeber war in diesem Jahr die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt und Notar Herbert Schons.
Wie immer gab es eine umfangreiche Tagesordnung, ein klarer Schwerpunkt lag auf der Diskussion der Themen Fremdkapitalbeteiligungen, Legal Tech und dem Berufsrecht der Insolvenzverwalter.
Bezüglich des Berufsrechts für Insolvenzverwalter wurde mit 23 Ja-Stimmen beschlossen, den BRAO-Ausschuss und den Ausschuss Insolvenzrecht mit einer konkreteren Ausarbeitung des Vorschlags zu beauftragen. Darin sollen besonders die Details zur Zulassung und zur Ausgestaltung der Berufspflichten niedergelegt werden.
Aktuell sind 95 Prozent der Insolvenzverwalter Mitglieder einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter in ein Selbstverwaltungssystem zu integrieren, das von Erfahrung und Kompetenz geprägt ist. Dadurch soll Segmentierung verhindert werden.
Ein weiteres wichtiges Thema war das Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften. Der Vorsitzende des Berufsrechtsausschusses der BRAK, Rechtsanwalt Otmar Kury, analysierte das Eckpunktepapier aus Sicht des Ausschusses. Gutgeheißen wurde, dass das BMJV den Berufsausübungsgesellschaften künftig alle nationalen und europäischen Rechtsformen zur Verfügung stellen will, wie zuvor von der BRAK gefordert. Klar ausgesprochen wurde sich jedoch gegen Eckpunkt 3, führe er doch dazu, allen ausländischen Gesellschaftsformen aus allen Ländern die Befugnis zur Rechtsdienstleistungen und entsprechende Postulationsfähigkeit zu verschaffen. Dies könne keine Zustimmung finden, da bereits rudimentäre Regeln für die Einhaltung der originären Berufspflichten, wie es sie in anderen Ländern gibt, fehlen.
Zudem wurde sich entschieden gegen eine Lockerung des Fremdkapitalverbotes (z.B. durch Eröffnung alternativer Finanzierungswege durch Wagniskapital) ausgesprochen, da jedwede Einschränkung des Verbotes der Fremdkapitalbeteiligung nicht nur inkohärent sondern auch gefährlich sei. Ebenso abgelehnt wurde die geplante „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“. Einerseits sei im Papier nicht definiert, was „vereinbar“ bedeute, andererseits würde dadurch der Schutz des Mandanten gefährdet, dem die anwaltlichen Berufspflichten dienen. Kritisiert wurde auch, dass das Eckpunktepapier nicht auf die Unabhängigkeit der Anwaltschaft, die Verschwiegenheitspflicht und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen eingehe, obschon es sich dabei um Kernwerte des Berufes handele.
Intensiv wurden auch die Entwicklungen im Bereich Legal Tech diskutiert, die in einem Vortrag von Rechtsanwalt und Notar Dr. Remmers, Vizepräsident der BRAK, zusammengefasst wurden. Eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe der BRAK kam, so wie auch zuvor das Präsidium der BRAK zu der Auffassung, dass kein Regulierungsbedarf im RDG bestehe.
Hinweis zur eigenverantwortlichen Mitnahme der erforderlichen Ausstattung zum Gericht
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dennoch möchten wir Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es in der Eigenverantwortung jeder Anwältin und jedes Anwalts liegt, die notwendige Ausstattung, die sie oder er für die Arbeit bei Gericht benötigen könnte, mit sich zu führen. Immer wieder finden sich Kolleginnen und Kollegen zu Terminen ein und führen keine Roben, kein technisches Equipment oder andere Utensilien mit sich. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Gerichte die Ausrüstung zu stellen, dies führt auch zu Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand. Dieser Hinweis schien aber notwendig, da die Verwaltung des Strafjustizzentrums die Kammer darauf hingewiesen hat, dass Anwältinnen und Anwälte sich beschwert hätten, dass Ersatzroben oder Verlängerungskabel zur Stromversorgung von Notebooks nicht ausreichend und sofort verfügbar waren. Für Notfälle war und ist jedoch gesorgt.
Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Am 28.10.2019 fand die Herbst-Sitzung des Verwaltungsrats der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung für das Geschäftsjahr 2019 statt.
Wichtige Tagesordnungspunkte waren:
1. Geschäftsergebnisse 2018
Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zum Bilanzstichtag zu 3,6% aus Grundstücken, zu 28,6% aus Namensschuldverschreibungen und Darlehen und zu 65,7% aus Wertpapieren und Anteilen. Weitere Bestandteile waren Hypothekendarlehen mit 1,9% sowie Beteiligungen mit 0,2%.
Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt.
Den Geschäftsbericht 2018 finden Sie hier.
2. Gewinnverwendung/Dynamisierung 2020
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften und die ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte (Rechnungszins jeweils 2,5%) zum 1. Januar 2020 um 0,75% zu erhöhen.
3. Satzungsänderungen 2020
Der Rentenbemessungsfaktor wurde vom Verwaltungsrat für das Jahr 2020 durch die Änderungssatzung auf – wie bisher – 1,0000 festgesetzt. Damit entspricht bei Ruhegeldeinweisung im Jahr 2020 ein im Finanzierungssystem seit 1. Januar 2015 erworbener Rentenpunkt einer €-Anwartschaft in Höhe von 1 €. Die Aufsichtsbehörde (das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration) muss den Rentenbemessungsfaktor für 2020 noch genehmigen.
Des Weiteren hat der Verwaltungsrat folgende Änderungen beschlossen:
- eine Klarstellung bei der Regelung zum aufgeschobenen Altersruhegeld sowie bei der Versorgungsausgleichsregelung
- eine Änderung bei der Regelung zur Anpassung von Versorgungsleistungen
- weitere redaktionelle Änderungen.
Die Änderungen sollen nach der erforderlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
4. Wirtschaftsplanung 2020
Der Verwaltungsrat hat die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2020 gebilligt.
5. Versicherungsmathematisches Gutachten
Nach Art. 16 Abs. 3 Nr. 4 VersoG hat der Verantwortliche Aktuar mindestens zum Abschlussstichtag eines jeden fünften Geschäftsjahres ein umfassendes versicherungsmathematisches Gutachten über die finanzielle Situation der Versorgungsanstalt zu erstellen. Das vorab an die Mitglieder des Verwaltungsrats übersandte Gutachten wurde in der Sitzung vom Verantwortlichen Aktuar erläutert.
6. Bestellung eines Verantwortlichen Aktuars
Der bisher Verantwortliche Aktuar, Herr Helmut Baader, tritt zum 01.12.2019 in den Ruhestand. Der Verwaltungsrat hat daher mit Zustimmung des Vorstands der Bayerischen Versorgungskammer Herrn Markus Schick mit sofortiger Wirkung als Verantwortlichen Aktuar bestellt.
Kontaktdaten und Newsletter des Versorgungswerks:
DieWebsite der BRAStV erreichen Sie unter der Internetadresse www.brastv.de. E-Mails können Sie an die Adresse brastv@versorgungskammer.de richten.
Auf der Website der BRAStV könnten Sie unter der Rubrik „Newsletter“ auch gerne den E-Mail-Newsletter für Mitglieder abonnieren, mit dem das Versorgungswerk über Aktuelles aus dem Versorgungswerk und dem Umfeld der berufsständischen Versorgung informiert.
Telefonisch erreichen Sie das Versorgungswerk unter (089) 9235-7060, die Fax-Nr. lautet (089) 9235-7040.
Die Postanschrift des Versorgungswerks ist:
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Postfach 810123
81901 München
Suche nach Kanzleivertretern und-abwicklern
Die Rechtsanwaltskammer München sucht erneut Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind ein Amt als Abwickler (§ 55 BRAO) oder als Kanzleivertreter nach § 53 Abs. 5 BRAO zu übernehmen. In diesem Jahr haben die Verfahren betreffend der Bestellung eines Abwicklers bzw. eines Vertreters von Amts wegen zugenommen. Die bestehende „Abwickler-Liste“ ist nicht mehr aktuell. Viele Kollegen, die sich vor einigen Jahren gemeldet hatten, stehen heute wegen vollen beruflichen Engagements nicht mehr zur Verfügung.
Bedarf besteht sowohl für den Landgerichtsbezirk München I und II als auch für die Landgerichtsbezirke Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, Passau und Traunstein. In jüngster Zeit häuften sich die Nachfragen nach Kolleginnen und Kollegen, die auf den Gebieten des Asyl- und/oder Sozialrechts tätig sind.
Rechte und Pflichten des Kanzleivertreters bzw. Abwicklers ergeben sich aus §§ 53 und 55 BRAO. Gerne ist die Kammer bereit, in diesen Fragen Hilfestellung zu leisten. Bei Interesse melden Sie sich bitte formlos schriftlich mit Ihren Kontaktdaten und Ihren Rechtsgebieten bei der Kammer unter dem Stichwort: „Abwicklung/Kanzleivertretung“. Sie werden dann in unserer Liste erfasst und bei Bedarf vorgeschlagen. Allein mit der Anmeldung besteht noch keine Verpflichtung, eine Abwicklung/Kanzleivertretung zu übernehmen. Hin und wieder wird an die Kammer die Frage herangetragen, ob nicht Kollegen (Springer) bekannt sind, die kurzfristig eine Urlaubs-, Krankheits- oder Terminvertretung übernehmen können. Wenn eine solche Tätigkeit für Sie von Interesse ist, bitten wir Sie sich ebenfalls bei der Kammer zu melden.
Zu weiteren Fragen bezüglich der Aufnahme in die Liste der Kanzleivertreter und -abwickler steht Ihnen Frau Geschäftsführerin Schwärzer gerne telefonisch zur Verfügung (089) 532944-771.
Aktualisierung der Liste der Referendarausbilder
Nach der gemeinsamen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern und der bayerischen Rechtsanwaltskammern vom 28.04.2005 (JMbl S. 196) stellt die Rechtsanwaltskammer München dem Präsidenten des OLG München eine Liste der Rechtsanwälte zur Verfügung, die zur Ausbildung von Rechtsreferendaren während der Rechtsanwaltspflichtstation geeignet und bereit sind (Ziff. 1.5.1 der Bekanntmachung). Wir begrüßen das Engagement der Kollegen/-innen, die in der Referendarausbildung tätig sind.
In der vorgenannten Ausbilderliste müssen alle Rechtsanwälte/-innen geführt werden, die Referendare während der Anwaltsstation oder Wahlstation ausbilden wollen. Diese soll den aktuellen Stand und die tatsächliche Bereitschaft zur Ausbildung wiederspiegeln.
Um die bestehende Liste auf aktuellem Stand zu halten, werden wir alle in der Liste eingetragenen Mitglieder im neuen Jahr persönlich anschreiben und um Rückmeldung bitten, ob weiterhin Interesse an der Ausbildung von Referendaren besteht.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass eine (erneute) Aufnahme in die Liste der Referendarausbilder jederzeit formlos möglich ist.
Die Eintragung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß 1.6.1.3 der Bekanntmachung (3- jährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft) sowie gemäß 1.5.3 der Bekanntmachung (persönliche Eignung).
Für Fragen bezüglich Aufnahme / Löschung aus der Liste der Referendarausbilder stehen wir Ihnen gerne unter (089) 532944-22 oder per E-Mail brunnhoelzl@rak-m.de zur Verfügung.
Europäische Tennismeisterschaft der Anwälte
Vom 28.04.2020 bis zum 03.05.2020 findet in Palermo die nächste Europäische Tennismeisterschaft der Anwälte statt. Der Präsident der AIAT (Associazione Italiana Avvocati Tennisti), der italienischen Vereinigung für tennisspielende Anwälte, bittet darum, eine deutsche Mannschaft zusammenzustellen, die im kommenden Jahr an der Meisterschaft teilnehmen wird.
Bislang gibt es schon Zusagen von Mannschaften aus Irland, England, Kroatien, Holland und Ungarn. Neben dem Wettbewerb geht es auch um ein geselliges Beisammensein, sodass es bezüglich des Könnens der Spieler grundsätzlich keine Ausschlusskriterien gibt. Idealerweise sollte sich eine Mannschaft aus vier Herren und zwei bis vier Damen zusammensetzen, um mindestens vier Einzel und zwei Doppel spielen zu können.
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit Rechtsanwalt Armin A. Schielein in Verbindung.
Studio Legale
Armin A. Schielein
Rechtsanwalt – Avvocato
Via della Nocetta 109
00164 Roma
Tel.: +39 (06) 6 664 452
Fax: +39 (06) 6 664 453
avv.schielein@gmail.com
Zur Website der AIAT geht es hier.
20. Mundiavocat – Fußballweltmeisterschaft der Anwälte
Vom 30.05.2020 bis 07.06.2020 findet die 20. Fußballweltmeisterschaft der Anwälte in Marrakesch statt. Für neun Tage werden wieder Juristen aus aller Welt ihre Robe gegen das Fußballtrikot tauschen. Die Mundiavocat findet alle zwei Jahre statt. Einen besonderen Reiz gewinnt das sportliche Ereignis vor allem auch durch die Kontakte, die jenseits des Fußballplatzes geknüpft und gefestigt werden.
2018 waren mehr als 140 Fußballteams aus 37 Ländern bei der Fußballweltmeisterschaft der Anwälte und Juristen dabei, jedoch keine einzige Mannschaft aus Deutschland. Das soll sich 2020 ändern.
Für 5er- oder 11er –Mannschaften können sich 6 bis 26 Juristen aus verschiedenen Anwaltskammern, Anwaltsvereinen und Kanzleien zusammenschließen. Alle Mannschaften müssen komplett aus Volljuristen bestehen, im Einzelfall allerdings können die Teams auch durch Juristen ergänzt werden, die nicht als Anwälte niedergelassen sind (bis zu drei Spieler pro Mannschaft).
Gegebenenfalls wird eine Spielerbörse eingerichtet, bei der sich Teams oder Einzelspieler anmelden können, die Partner suchen. Die Registrierung wird kostenlos sein.
Gespielt wird in sechs Kategorien: mit einer 11er-Mannschaft in den Gruppen „Classic“, „Master“ (ab 30 Jahre), „Legend“ (ab 40 Jahre) und „Super-Legend“ (ab 50 Jahre) sowie mit 5er-Mannschaften für Frauen und Männer (hier ohne Altersbeschränkung). Per Losverfahren werden die Fußballmannschaften – wie bei der Profi-WM – in die jeweiligen Gruppen eingeteilt.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Anmeldeunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt Deutschland:
Daniel Güthert
Tel.: (069) 74309033
guethert@aol.com
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