Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Präambel enthält folgende Fassung:
Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses (§ 40 Abs. 4 BBiG) sowie beauftragte Sachverständige (§ 39 Abs. 2 BBiG a. F.) bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses (§ 77 Abs. 3 BBiG) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Rechtsanwaltskammer als zuständige Stelle (§ 71 Abs. 4 BBiG) setzt gemäß § 40 Abs. 4 BBiG durch Beschluss vom 22.08.2019 mit Genehmigung des Bay. Staatsministeriums der Justiz vom 14.10.2019 im Benehmen mit dem Bay. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach der Prüfungsordnung (PO) zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 09.03.2016 (Vollzug der Verordnung zur Änderung der ReNoPat-AusbV vom 29.08.2014, BGBl. I S. 1490) und für die Sitzungen des Berufsbildungsausschusses nachfolgende Entschädigung fest:
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Ausfertigungsvermerk
Änderung der Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat am 22.08.2019 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses sowie beauftragte Sachverständige bei den Prüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten und des Berufsbildungsausschusses im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München beschlossen.
Die Änderung der Entschädigungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 14.10.2019 (Gz: A4a - 7626 - IV - 10549/19) genehmigt.
Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben.
Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§ 40 Abs. 4 a .F. und § 77 Abs. 3 BBiG).
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt.
München, den 11.11.2019
gez. RA Michael Then
Präsident
Die Entschädigungsordnung der Prüfungsausschüsse, des Aufgabenausschusses und des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer München tritt mit Wirkung zum 01.01.2020 in Kraft.
Erläuterung
Die Änderung erfolgte im Hinblick auf den Geltungsbereich der Entschädigungsordnung. Diese greift nunmehr für Sachverständige die gem. § 39 Abs. 2 BBiG beauftragt werden. Eine inhaltliche Änderung erfolgte darüber hinaus nicht.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei der Ausfertigung der Neuregelung die bisherige Fassung des Berufsbildungsgesetzes vom 23.03.2005, das zuletzt durch Art. 14 des Gesetzes vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2581) geändert worden ist, galt.