Kammerversammlung 2020 und elektronische Vorstandswahl 2020

Die ordentliche Kammerversammlung 2020 findet am Freitag, den 24.04.2020 in der Alten Kongresshalle in München statt.


Bitte merken Sie sich den Termin bereits jetzt vor.

Einladung und Tagesordnung werden entsprechend der Geschäftsordnung (GO) der Rechtsanwaltskammer München bis spätestens Dienstag, den 07.04.2020 versandt, zusammen mit einer Kurzfassung der Jahresrechnung 2019, dem Etatvorschlag 2019 in Gegenüberstellung zu den tatsächlichen Ausgaben im Jahr 2019, dem Etatvorschlag für das Jahr 2020 und einem Vorschlag für dessen Finanzierung.

Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung sind gemäß § 5 Nr. 1 GO bis spätestens fünf Wochen vor der Kammerversammlung, d.h. bis spätestens
Donnerstag, den 19.03.2020 (24.00 Uhr)
schriftlich an den Kammervorstand zu richten (Postanschrift: Postfach 260163, 80058 München oder per E-Mail an info@rak-m.de).

Elektronische Vorstandswahlen im Frühjahr 2020
Im Frühjahr 2020 scheiden turnusgemäß folgende 18 Vorstandsmitglieder aus dem Kammervorstand aus:
RAin Dr. Denise Blessing (LG-Bezirk München I)
RA Michael Bogdahn (LG-Bezirk Memmingen)
RA Andreas Dietzel (LG-Bezirk München II)
RA Dr. Florian M. Endter (LG-Bezirk München I)
RA Dr. Wolfgang Götz (LG-Bezirk München I)
RA Marc Groebl, LL.M. (LG-Bezirk München I)
RA Florian Kempter (LG-Bezirk München I)
RA Andreas von Máriássy (LG-Bezirk München I)
RA Alexander Mayerhöfer (LG-Bezirk München II)
RAin Dr. Simone Powilleit (LG-Bezirk München I)
RA Dr. Frank Remmertz (LG-Bezirk München I)
RAin Anne Riethmüller (LG-Bezirk Augsburg)
RA Dr. Michael Schröter (LG-Bezirk Deggendorf)
RA Dr. Alexander Siegmund (LG-Bezirk München I)
RA Michael Then (LG-Bezirk München I)
RA Jochen Uher (LG-Bezirk München I)
RA Dr. Thomas Weckbach (LG-Bezirk Augsburg)
RA Werner Weiss (LG-Bezirk Augsburg)

Damit stehen für 18 Vorstandsplätze Neuwahlen mit einer Amtszeit von vier Jahren an.
Aufgrund des Ausscheidens von RA Stephan Kopp (LG-Bezirk München I) aus dem Kammervorstand hat zudem gemäß § 19 S. 1 der Wahlordnung eine Nachwahl mit einer Amtszeit von zwei Jahren zu erfolgen.


Bitte überlegen Sie bereits jetzt, ob Sie selbst im Vorstand mitarbeiten und zur Wahl kandidieren wollen bzw. eine Kollegin/ einen Kollegen vorschlagen möchten. Wie bereits in der letzten Ausgabe der Mitteilungen berichtet, werden die Vorstandswahlen 2020 elektronisch stattfinden. Wie die elektronische Wahl funktioniert, erfahren Sie hier.


Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl erhalten Sie in Kürze vom Wahlausschuss.