Notwendige Verteidigung in Strafsachen - Pflichtverteidiger gesucht

Einer der Kernpunkte des am 13.12.2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ist, dass die bestellbaren Pflichtverteidiger aus dem von der Bundesrechtsanwaltskammer zu führenden Gesamtverzeichnis aller zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen sind. Aus den dort eingetragenen Rechtsanwälten soll entweder ein Fachanwalt für Strafrecht oder ein Rechtsanwalt, der gegenüber der Rechtsanwaltskammer sein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen angezeigt hat und für die Übernahme der Verteidigung geeignet ist, ausgewählt werden (§ 142 Abs. 6 StPO).

Künftig werden daher über das Bundesweite Anwaltliche Anwaltsverzeichnis alle bestellbaren Pflichtverteidiger abrufbar sein.

Die RAK München führt bereits jetzt eine Liste von Kolleginnen und Kollegen, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Diese Liste ist im öffentlich zugänglichen Mitgliederverzeichnis der RAK München hinterlegt. Zur Wahrung der Rechte des Beschuldigten werden zu den jeweiligen Tageszeiten, am Wochenende, in Einzelfällen auch nachts, Verteidiger benötigt. Aus diesem Grund soll das Mitgliederverzeichnis der RAK München aktualisiert und ausgebaut werden.

Wenn Sie in die Pflichtverteidigerliste der RAK München aufgenommen werden möchten, dürfen wir Sie bitten, sich unter verteidigernotruf@rak-m.de mit Ihren Kontaktdaten zu melden.

Auch wenn Sie bereits am bisherigen Bereitschaftsdienst mitgewirkt haben, möchten wir Sie bitten, sich unter verteidigernotruf@rak-m.de zu melden, wenn Sie in die Pflichtverteidigerliste aufgenommen werden möchten.

Bitte teilen Sie mit, wenn Sie für einen Notdienst zur Verfügung stehen und bereit sind, tageweise ein Notruftelefon zu betreuen. In diesem Fall werden wir die von Ihnen übermittelten Daten (Name, Kanzleiadresse, E-Mail und Mobilfunknummer) gerne entsprechend weitergeben.