Berichte zu den Vorstandssitzungen September - November

TEXT: Redaktion der RAK München

Vorstandssitzung September 2021 (in Präsenz)

 

Neben den Berichten z. B. aus dem Präsidium wurden in dieser Vorstandssitzung insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Erstellung einer Vorschlagsliste für die Ernennung von Rechtsanwälten zu Mitgliedern des Anwaltsgerichts München und des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs:
    Im vierten Quartal endete turnusgemäß die Amtszeit mehrerer Anwaltsrichter am Anwaltsgericht München und am Bayerischen Anwaltsgerichtshof. Die Abteilung XIV – Anwaltsrichterwahl – stellte eine von ihr erarbeitete Vorschlagsliste zur Wiederbesetzung bzw. Neubesetzung der Richterstellen vor.
  • Geldwäschepaket der Europäischen Kommission:
    Durch das von der EU-Kommission am 20.07.2021 vorgeschlagene Geldwäschepaket ist sowohl die anwaltliche Selbstverwaltung als auch die anwaltliche Verschwiegenheit in Gefahr. RA Pohlmann als Berichterstatter regte an, sich mit einer Stellungnahme an das bayerische Justizministerium zu wenden. Die Stellungnahme ist hier zu finden.

Vorstandssitzung Oktober 2021 (in Präsenz)

 

Neben den Berichten aus dem Präsidium und dem Quartalsbericht des Schatzmeisters zum dritten Quartal 2021 war Thema dieser Sitzung insbesondere die Kammerversammlung 2021. Es wurde zum einen der Entwurf der Einladung vorgestellt und über die Aufnahme von einzelnen Anträgen auf die Tagesordnung abgestimmt. 

RA Pohlmann stellte in diesem Zusammenhang auch die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2022/2023 vor. Nach Nachfragen und Erläuterungen wurde der Haushalt 2022/2023 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer München bewilligt. Der Antrag des Präsidiums auf Erhöhung des Kammerbeitrags auf EUR 300,- ab 01.01.2022 wurde vom Vorstand unterstützt.

Darüber hinaus berichtete RA Pohlmann aus einer Arbeitsgruppe Geldwäscheaufsicht der Bundesrechtsanwaltskammer. Die 6. Auflage der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) wurde von der RAK München als Aufsichtsbehörde gem. § 51 Abs. 8 Satz 2 GwG genehmigt.


Vorstandssitzung November 2021 (als Videokonferenz)

 

Nach dem Bericht aus dem Präsidium wurden in dieser Vorstandssitzung insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Aufgrund einer Rundfrage der Bundesregierung hat der Vorstand diskutiert, ob im Hinblick auf das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt die vom Gesetz bezweckte Kohärenz zwischen den berufsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft einerseits und andere Rechtsdienstleister andererseits weiterer Anpassungen bedarf. Die RAK München gibt eine Stellungnahme hierzu ab.
  • Die RAK München wurde durch die FATF (Financial Action Task Force) geprüft, einer internationalen Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusbekämpfung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen setzt und ihre Einhaltung überprüft. RA Pohlmann berichtete über den Ablauf der FATF-Prüfung, die am 15.11.2021 in Berlin stattfand. 
  • RA Pohlmann berichtete außerdem darüber, dass die Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern einer europäischen Fachaufsicht sowie einer zentralen nationalen Aufsichtsbehörde unterstellt werden soll. Die zentrale Aufsichtsbehörde stehe im Widerspruch zur anwaltlichen Selbstverwaltung und wird von der RAK München abgelehnt. Eine konkrete Umsetzung, wo die Aufsichtsbehörde angesiedelt werden soll (BMF, BRAK) ist noch offen. Die Entwicklungen diesbezüglich werden weiter beobachtet.
  • RA Weiss berichtete über eine Änderung der Prüfungsordnung der „Geprüften Rechtsfachwirte und Rechtsfachwirtinnen“, die in den Kammermitteilungen im Dezember bekannt gemacht wird.