Sofern Sie sich in einer Kanzlei in München und Umgebung1 dafür entscheiden, Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden, gewinnen Sie die Städtische Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe als Duale Partnerin!
Eine gute Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen im dualen Ausbildungssystem, das weltweit ein sehr hohes Ansehen genießt, nicht zuletzt deshalb, weil diese duale Ausbildung der Garant für die niedrigste Arbeitslosenquote der Jugendlichen unter 25 Jahren in Europa ist.
Stellvertretend für die regionalen Berufsschulen stellen wir Ihnen heute die Städtische Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München vor. An dieser werden neben angehenden Notarfach-, Patentanwaltsfach- und Verwaltungsfachangestellten auch die Rechtsanwaltsfachangestellten unterrichtet:
Unsere Schulkultur ist geprägt durch hohe gegenseitige Wertschätzung aller beteiligten Personen. Unser Unterricht zeichnet sich aus durch schüleraktivierende und handlungsorientierte Unterrichtsformen, der Entwicklung von fächerübergreifenden und kompetenzorientierten Projektarbeiten sowie der Verankerung der Bildung nachhaltiger Entwicklung im schulischen Gesamtkonzept.
Durch die zunehmende Digitalisierung haben sich die Anforderungen unserer Schüler*innen in deren Berufs- und Lebenswelt verändert. Daher spielt im Rahmen der beruflichen Bildung die Medienkompetenz eine immer bedeutendere Rolle. So gilt es, diese sowohl durch angepasste Methoden und eine entsprechende inhaltliche Schwerpunktsetzung im Unterricht zu fördern, aber auch in der Pandemiesituation im Rahmen der Organisationsform des (digitalen) Unterrichts widerzuspiegeln. Dazu hat unsere Berufsschule bereits im vergangenen Schuljahr ein Medienkonzept entwickelt, welches die Basis für die Förderung der Medienkompetenz in den kommenden fünf Jahren bildet. Die beiden wichtigsten Säulen zur Umsetzung der damit verbundenen Ziele sind die Schaffung der digitalen Infrastruktur, aber vor allem die kontinuierliche Fortbildung unserer Lehrkräfte.
Unsere Berufsschule zeichnet sich zudem durch eine gute öffentliche Verkehrsanbindung (U2 Endstation Messestadt Ost) sowie eine hohe Flexibilität in organisatorischen Fragestellungen aus. Ein Zeichen unserer engen Kooperation mit den Ausbildungskanzleien ist, neben dem regen Austausch zwischen Lehrkräften und Ausbilder*innen, unter anderem die freie Wahl des Unterrichtswochentages für die Auszubildenden.
Die angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten sind an unserer Berufsschule auch aus fachdidaktischer Sicht bestens aufgehoben. So deckt der Lehrplan neben den allgemeinbildenden Fächern wie „Politik und Gesellschaft“ insbesondere die ausbildungsspezifischen Inhalte ab – Verfahrensrecht, Kosten- und Gebührenrecht sowie zivilrechtliche Grundlagen stellen die Kerninhalte des Berufsschulunterrichts dar.
Die Lehrkräfte der Rechtsfächer unterrichten hier fast ausschließlich im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten und sind dementsprechend fachlich spezialisiert sowie mit dem Berufsbild vertraut; sie sind zudem ehrenamtlich im Prüfungsausschuss oder auch Berufsbildungsausschuss der RAK München tätig und stehen im regelmäßigen konstruktiven Austausch und Dialog mit den externen Partnern.
Gesetzesänderungen oder neue Rahmenbedingungen im Kanzleialltag werden auch im Berufsschulunterricht umgehend antizipiert.
Gesetzesänderungen oder neue Rahmenbedingungen im Kanzleialltag werden auch im Berufsschulunterricht umgehend antizipiert – so nutzen wir z. B. das Angebot der BRAK für eine beA-Schulungsumgebung, um die Schüler*innen auch im praktischen Umgang mit beA fit zu machen. Besonders wichtig ist uns, dass die Schüler*innen handlungskompetent werden im Umgang mit den relevanten Gesetzen – so werden die Lerninhalte direkt mit BGB, ZPO und RVG erarbeitet. Wir unterstützen die Auszubildenden dabei, die Gesetzestexte richtig zu lesen und zu verstehen sowie Zusammenhänge und Systematiken zu erkennen.
Die Verknüpfung von Theorie und Praxis ist elementar für die berufliche Problemlösekompetenz der angehenden Rechtsanwaltsfachangestellten. Wir arbeiten daher auch im Unterricht – wann immer möglich – mit realen Dokumenten und Formularen; insofern ist es aus unserer Sicht nicht erforderlich, dass in den Ausbildungskanzleien sämtliche Lerninhalte auch praktisch abgedeckt werden. Es gibt Auszubildende, die aus ihrer Kanzleipraxis keine Abrechnung nach RVG kennen – dennoch werden sie es bei uns lernen und auch Kostennoten nach RVG selbst erstellen. Andere Schüler*innen machen ausschließlich Zwangsvollstreckung und kommen dann in der Abschlussklasse zum Zuge, wo sie mit ihrem Vorwissen punkten können. Ganz gleich, ob Ein-Mann- oder Großkanzlei, spezialisiert oder breit aufgestellt, mit anderen Auszubildenden oder alleine – entscheidend ist, dass die Auszubildenden sich wohlfühlen und von beiden Ausbildungspartnern in ihrer Ausbildung unterstützt werden.
Wir als Berufsschule und duale Partnerin freuen uns über eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit neuen sowie bekannten Ausbildungskanzleien, die ihren Auszubildenden die Chance auf einen angesehenen Berufsabschluss ermöglichen wollen. Bei Interesse besuchen Sie uns auf unserer Homepage oder wenden sich gern an uns unter 089/233-41750 oder bs-recht-verwaltung@muenchen.de
1Stadt München; Landkreise München, Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg a. Lech, Mühldorf
Bildquelle: ibravery/Adobe Stock