Was ist das Weiterbildungsstipendium?
Das Stipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Berufseinsteiger bei anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungen, Fortbildungen oder einem berufsbegleitenden Studium. Die zuständige Stelle für Information, Beratung, Aufnahme und Förderung ist die Rechtsanwaltskammer München, wenn das Ausbildungsverhältnis dort eingetragen war.
Wer wird gefördert?
Das Stipendienprogramm fördert Weiterbildungen, die berufsbegleitend durchgeführt werden und ist für Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mit mindestens 87 Punkten ihre Berufsabschlussprüfung bestanden haben, geeignet. Das Stipendium ist grundsätzlich nicht rückzahlungspflichtig. Interessenten müssen mindestens eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nachweisen oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Wie lange wird man gefördert?
Die maximale Förderung beträgt drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre).
Wie hoch ist die Förderung insgesamt?
Die maximale Förderung beträgt für alle drei Jahre insgesamt EUR 8.100,-. Pro Jahr sollte nach Abzug eines Eigenanteils von 10 % die Förderung von EUR 2.700,- nicht überschritten werden. Außerdem kann einmalig ein IT-Bonus von EUR 250,- im ersten Förderjahr gewährt werden.
Antrag auf Aufnahme bei der Rechtsanwaltskammer München
Ein Antrag auf Aufnahme wird bei der Rechtsanwaltskammer München gestellt. Die geplante erste Weiterbildungsmaßnahme sowie der voraussichtliche Beginn der Maßnahme wird im Antrag auf Aufnahme angegeben.
Aufnahme der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die aktuelle Bewerbungsfrist für ein Stipendium und Auswahlverfahren läuft bis 15.02.2022.
Danach erfolgt eine Mitteilung der Rechtsanwaltskammer München an die Bewerber, ob eine Aufnahme erfolgt.
Was wird gefördert?
Es werden Aufstiegsfortbildungen (z. B. zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/in), Fachbezogenes (z. B. Buchführung, Recht, Marketing etc.), Fachübergreifendes und Persönlichkeitsbildung (z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Zeitmanagement und berufsbegleitende Studiengänge) aufbauend auf den Beruf gefördert.
Was wird nicht gefördert?
Zweitausbildungen, ein Vollzeitstudium (ohne Beschäftigungsverhältnis), allgemeine Schulabschlüsse, Führerscheine aller Art, Verdienstausfälle, Kurse mit weltanschaulich orientierten Themen und Messebesuche werden nicht gefördert.
Der Antrag auf Förderung
Der Antrag auf Förderung zu einer Weiterbildungsmaßnahme wird zusammen mit den geschätzten Kosten und den beigefügten Belegen bei der Kammer eingereicht. Danach kann erst die Weiterbildung begonnen werden.
Ermittlung des Förderbetrags
Der Förderbetrag setzt sich aus den Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Literaturkosten, abzüglich des Eigenanteils von 10 % und abzüglich Zuschüsse Dritter zusammen.
Nachweise während der Weiterbildung
Nachweise und Originalrechnungen sind während der Weiterbildung, aber unbedingt vor dem Förderende einzureichen. Eine regelmäßige Teilnahme von mindestens 80 % muss nachgewiesen werden.
Die Rechtsanwaltskammer entscheidet im Einzelfall, welche Bildungsmaßnahme gefördert werden kann. Formulare zum Antrag auf Aufnahme können Sie per Mail unter ausbildung@rak-m.de oder telefonisch in der Ausbildungsabteilung unter der Telefonnummer 089/53 29 44-780 anfordern. Weitere Informationen zur Begabtenförderung erhalten Sie hier auf der Website der Stiftung.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Stipendiatin oder Stipendiat in das Weiterbildungsstipendium Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.
Wir freuen uns, Ihnen diese Möglichkeit der Talentförderung vorstellen zu dürfen und freuen uns auf eine rege Teilnahme von Bewerbungen für ein Stipendium bei uns.
Bildquelle: ibravery/Adobe Stock