Meldungen aus der Kammer

Neuer Bereich auf der Website: „Ehrenamt“ bei der Rechtsanwaltskammer München

Ein zentraler Teil der Rechtsanwaltskammer München sind ihre ehrenamtlich aktiven Mitglieder. Die Kammer bietet all ihren Mitgliedern vielfältige Möglichkeiten, sich zu beteiligen und die Kammerarbeit mitzugestalten. Einblicke in die Facetten der ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskammer München, aber auch Informationen für den eigenen Einstieg und Weiteres sind im neuen Bereich der Kammer-Website „Ehrenamt“ bei der Rechtsanwaltskammer München nachzulesen.

Die Rechtsanwaltskammer München lebt von den Ideen, Fähigkeiten und Impulsen, die ihre Mitglieder im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit in vielen verschiedenen Gebieten einbringen. Unter „Informationen zum Ehrenamt“ erfahren Interessierte, in welchen Bereichen sie sich engagieren können und welche Möglichkeiten und Vorteile im Ehrenamt Engagierte erwarten können.

In der Interviewreihe bei LinkedIn erzählen unsere ehrenamtlich aktiven Mitglieder von den Facetten ihrer Tätigkeiten: Von ihrem Start über ihre Aufgabenbereiche bis hin zu Herausforderungen und Chancen der ehrenamtlichen Arbeit. Die vollständigen Interviews sind künftig auch unter „Interviewreihe“ auf der Homepage nachzulesen.

Die Selbstverwaltung der Rechtsanwaltskammer München wird durch die ehrenamtlichen Tätigkeiten von Mitgliedern aus dem gesamten Kammergebiet aktiv unterstützt. Im Bereich „Ehrenamtliche im Spotlight“ finden Sie eine Übersicht aller Mitglieder, die sich im Ehrenamt engagieren sowie ihrer Tätigkeitsfelder und Mitgliedschaften.


Gemeinsame Präsidiumssitzung der Rechtsanwaltskammer München und des Anwaltsgerichts München am 18.10.2021

Am 18.10.2021 haben sich die Präsidien der Rechtsanwaltskammer München und des Anwaltsgerichts München im Rahmen einer Arbeitssitzung zu wichtigen Themen ausgetauscht. Für das Anwaltsgericht München nahmen RA Dr. Kurt Bröckers (Geschäftsleitender Vorsitzender), RAin Claudia Wüllrich (Vorsitzende der 2. Kammer), RA Jürgen Lietz (Vorsitzender der 3. Kammer), RAin Dr. Annette von Stetten (Vorsitzende der 4. Kammer), RA Hartmut Girshausen, RA Dr. Jens Bosbach und RAin Elisabeth Bellot teil.
Im Fokus der Besprechung stand unter anderem die IT-Ausstattung der Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts. Nach § 98 Abs. 2 BRAO stellt die Rechtsanwaltskammer neben den Beschäftigten und den Räumen die Mittel für den sächlichen Bedarf der Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts zur Verfügung.
Besprochen wurden auch die Neuerungen, die die am 01.08.2022 in Kraft tretende große BRAO-Reform für die Arbeit des Anwaltsgerichts mit sich bringt. So werden mit Wegfall des § 135 BRAO die Verhandlungen des Anwaltsgerichts künftig öffentlich sein. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang, wie die Öffentlichkeit gewährleistet werden kann.
Thematisiert wurde auch die beabsichtigte Anpassung der Aufwandsentschädigung der Anwaltsrichter in der Entschädigungsordnung der RAK München, über die von der Kammerversammlung zu beschließen war. Derzeit erhalten die Mitglieder des Anwaltsgerichts eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 100,– bezogen auf den jeweiligen Sitzungstag der Hauptverhandlung. In nahezu der Hälfte der Verfahren werden die verfahrensabschließenden Entscheidungen mittlerweile ohne Hauptverhandlung im Beschlussweg getroffen. Der damit verbundene Aufwand ist beträchtlich und kann nach derzeitiger Rechtslage nicht entschädigt werden. Mit der beantragten Änderung der Entschädigungsordnung soll eine Gleichstellung bei der Aufwandsentschädigung erreicht werden.


Jour Fixe zwischen Vorstand der RAK mit der Arbeitsgerichtsbarkeit am 25.10.2021

Von RA Florian Kempter, Vorstandsmitglied RAK München 

An dem halbjährlich stattfindenden Jour Fixe nahmen die Herren Präsidenten Dr. Wanhöfer (LAG München), Dr. Dick (ArbG München) sowie als Vertreter der RAK München RA Dr. Thomas Weckbach und RA Florian Kempter teil. Es war erstmals wieder eine Präsenzsitzung in der Kammer.

Unter anderem wurden folgende Eingaben besprochen:

Bei Einreichung von Klagen und Schriftsätzen per beA regen die Gerichte an, dass die Anlagen jeweils einzeln nummeriert und jeweils einzeln als eigenes PDF angehängt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt es nicht. Es dient aber der Übersichtlichkeit und der einfacheren Bearbeitung. Zu beachten ist weiter, dass das Gericht grundsätzlich die eingehenden Schriftstücke „eins zu eins“ an den Gegner weiterleitet. Sollten also in einer einzigen PDF mehrere Anlagen enthalten sein, wovon einige Anlagen nicht für den Gegner bestimmt sind, wie z. B. Unterlagen zum Prozesskostenhilfeantrag, so besteht die Gefahr, dass diese an den Gegner mitübermittelt werden. Bei der Bezeichnung der Anlagen bietet sich zum Beispiel folgende Nummerierung an „00_Klageschrift_vom...“, „01_Anlage_K1“, „02_Anlage_K2“, „03_Antrag_PKH“, „04_Entgeltabrechnung“ etc.  

Damit die Gerichte eine Zustellung an den richtigen Sachbearbeiter per beA vornehmen können, soll unbedingt bei Einreichung von Schriftsätzen und Klagen darauf geachtet werden, dass der jeweilige Sachbearbeiter am besten auf der ersten Seite des Schriftsatzes deutlich kenntlich gemacht wird. Andernfalls kann es gerade in Kanzleien mit mehreren Berufsträgern dazu kommen, dass Schriftstücke an andere Kollegen der Kanzlei per beA zugestellt werden, die das Gericht bereits aus vorausgegangenen Verfahren hinterlegt hat.  

Thema war erneut die Gebührenfrage bei Mehrwertvergleich im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Es handelt sich dabei um eine Rechtsfrage, die der richterlichen Unabhängigkeit unterliegt. Solange das LAG München an seiner Rechtsauffassung festhält und keine Gesetzesänderung erfolgt, ist diesbezüglich mit keiner Änderung zu rechnen. 

Gerügt wurde noch, dass während der bayerischen Sommerferien keine Sitzungstermine am Arbeitsgericht terminiert würden. Dies entspricht nicht den Tatsachen und es kann sich nur um wenige Einzelfälle handeln. Im Zeitraum der letzten Sommerferien haben durchschnittlich 30 Sitzungshalbtage pro Woche am Arbeitsgericht München stattgefunden gegenüber durchschnittlich 48 Sitzungshalbetagen pro Woche in einem Zeitraum von sechs Wochen vor den Ferien. Die zeitweise Abnahme während der Sommerferien ist dem allgemeinen Umstand geschuldet, dass auch die Richterschaft mit ihren Kindern an die Ferien gebunden ist und deshalb urlaubsbedingt bei diesen keine Sitzungen angesetzt wurden.

Der nächste Jour Fixe wurde auf Montag, 14.03.2022, terminiert. 


Jour Fixe zwischen Vorstand der RAK mit Leitern der Augsburger Justiz am 27.10.2021

Von RAin Anne Riethmüller, Vizepräsidentin RAK München

Am 27.10.2021 haben sich die drei Augsburger Mitglieder des Kammervorstands, RA Dr. Weckbach, RA Weiss und RAin Riethmüller, wieder zu ihrem halbjährlichen Informations- und Gedankenaustausch mit den Leitern der Augsburger Justiz zusammengesetzt. Erstmals dabei war der neue Präsident des Amtsgerichts, Hr. Dr. Gürtler. Außerdem waren anwesend der Präsident des Landgerichts, Hr. Wimmer, und der Leitende Oberstaatsanwalt, Hr. Werlitz.

Folgende Themen wurden besprochen:

Elektronischer Rechtsverkehr

PräsLG Wimmer teilte mit, dass zum 26.09.2022 die elektronische Akte beim Landgericht Augsburg eingeführt wird. Das heißt, ab dem Stichtag 26.09.2022 werden neu eingehende Verfahren nur noch elektronisch geführt, alle vorher angelegten Akten bleiben analog und werden auch nicht in elektronische Akten überführt. Wann das Amtsgericht Augsburg auf die elektronische Akte umstellen wird, ist dagegen noch nicht absehbar. Auch für die Strafjustiz kann noch nicht vorhergesagt werden, wann es soweit sein wird.

Für die Einreichung von Schriftsätzen u. a. Unterlagen per beA bittet Hr. Wimmer die Anwaltschaft nochmals darum, Schriftsätze und Anlagen in getrennten Dateien einzureichen, die Anlagen möglichst jeweils ebenfalls in gesonderten Dateien. Anderenfalls lassen sie sich später in der elektronischen Akte nicht mehr auffinden! Bitte auch auf die Beschriftung der Anlagen als solcher (also nicht nur der entsprechenden Dateien) achten.

Anwaltszimmer im Justizgebäude Am Alten Einlaß

Der Raum für das Anwaltszimmer wird sich in nächster Zeit ändern, weil der jetzige Raum künftig als Sitzungsraum benötigt wird. Das neue Zimmer befindet sich auf demselben Stockwerk, nur auf der anderen Seite von Sitzungssaal 101. Wir werden darüber weiter informieren, wenn der Umzug konkret ansteht. 

Vereidigungen künftig wieder im Justizgebäude Am Alten Einlaß

Die Vereidigungen der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden künftig wieder im Anwaltszimmer im Landgerichtsgebäude stattfinden, natürlich stets unter Beachtung der Corona-Lage und geltender Infektionsschutzvorschriften.

Verhandlungen per Videokonferenz

Seit Mitte des Jahres gibt es im Landgericht eine mobile Anlage für die Übertragung von Verhandlungen per Video. Diese laufen über einen virtuellen Konferenzraum, in den sich die Anwälte von ihrer Kanzlei aus über den PC einloggen können. Bislang gibt es noch wenige Erfahrungen, aber es besteht Einigkeit, dass auch das sich einspielen wird. Anregungen für geeignete Verhandlungstermine per Videokonferenz werden gern entgegengenommen.

Nächster Jour Fixe

Der nächste Jour Fixe wird voraussichtlich am Donnerstag, 24.03.2022, stattfinden. Anregungen und Wünsche für Themen nehmen die drei Augsburger Mitglieder des Kammervorstands jederzeit gern entgegen.


Unterstützung des Passauer Teams beim Philip C. Jessup International Moot Court Competition 2022

Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer München hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, die Teilnahme von Passauer Studenten beim Philip C. Jessup International Moot Court Competition 2022 finanziell mit einem Betrag von EUR 500,- zu unterstützen. 

Weitere Informationen zum Philip C. Jessup International Moot Court Competition 2022 und zum Team der Universität Passau sind hier zu finden. 

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