Amtliche Bekanntmachungen

AUSFERTIGUNGSVERMERK

 

Neufassung der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München hat gemäß §§ 54, 79 Abs. 4 BBiG am 07.10.2020 und am 18.11.2021 die in der beigehefteten Ausfertigung wiedergegebene Neufassung der Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss 

 

Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin

im Bezirk der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

 

beschlossen und dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München gemäß § 79 Abs. 4 S. 2 BBiG vorgelegt, der keinen Einspruch erhoben hat.

 

Die Änderung der Prüfungsordnung wurde in dieser Fassung vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Schreiben vom 19.02.2021 (A 4 – 7626 – IV – 8804/2020) gemäß §§ 56 Abs.1, 47 Abs. 1 BBiG genehmigt.

 

Die Voraussetzungen für die Ausfertigung sind gegeben. 

 

Zuständig für die Ausfertigung ist der Präsident der Rechtsanwaltskammer, dessen Organ der Berufsbildungsausschuss ist (§§ 77 Abs. 1 und 79 Abs. 4 BBiG).

 

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ausgefertigt und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.

 

München, den 01.12.2021

 

gez. RA Michael Then
Präsident