Der für den 12.11.2021 angesetzte Präsenztermin der Kammerversammlung 2021 musste aufgrund der COVID-19-Pandemie abgesagt werden. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer München hat deshalb entschieden, von der in § 2 des ‚COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern‘ (COV19FKG) vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und die in der Kammerversammlung 2021 anstehenden Beschlüsse ohne Versammlung der Mitglieder im Wege der schriftlichen Abstimmung zu fassen.
Die Abstimmung wurde geheim durchgeführt. Die Abstimmunterlagen wurden daher allen Mitgliedern postalisch übermittelt, die bis einschließlich 21.12.2021, 24.00 Uhr Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben.
Zur Abstimmung gestellt waren alle Anträge, die bereits auf die Tagesordnung des für den 12.11.2021 angesetzten Präsenztermins der Kammerversammlung gesetzt worden waren.
Bereits mit der Einladung zur Kammerversammlung in Präsenz waren den Mitgliedern alle zur Beschlussfassung anstehenden Anträge und deren Begründung sowie das Finanzenheft mit der Jahresrechnung für das Jahr 2020 sowie dem Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2022 (und 2023) samt ausführlicher Erläuterungen zur Verfügung gestellt worden. Zur Vorbereitung auf die schriftliche Abstimmung wurden die Einladung zur Kammerversammlung sowie das Finanzenheft erneut allen Mitgliedern gesondert per beA übermittelt.
Die jährlichen Berichte des Präsidenten sowie des Schatzmeisters konnten als Videonachricht auf der Kammerwebsite abgerufen werden. Eingestellt wurde auch ein Video des Schatzmeisters zum Haushalt der Kammer 2022/2023 sowie zum Antrag auf Änderung der Beitragsordnung.
Allen Antragstellern wurde zudem Gelegenheit gegeben, ihre Anträge auf der Website der RAK München ergänzend zu präsentieren und zu begründen, da sie diese aufgrund der Absage des Präsenztermins nicht mehr erläuternd persönlich vortragen konnten. Die Ergänzungen wurden auf der Website unter www.rak-m.de/kammerversammlung eingestellt und können dort nachgelesen werden.
Über die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse kammerversammlung2021@rak-m.de stand die RAK München gerne für alle Fragen im Zusammenhang mit der schriftlichen Abstimmung zur Verfügung.
Insgesamt haben sich über 3.200 Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ausgezählt wurde ab 22.12.2021 in den Räumen der RAK München. Die RAK München konnte für die Prüfung, ob der Auszählungsprozess ordnungsgemäß erfolgte, einen Notar a.D. dafür gewinnen, bei der Auszählung der Stimmen anwesend zu sein.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Amtlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse der Kammerversammlung 2021. Die weiteren Abstimmungsergebnisse sind hier veröffentlicht.