Editorial

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Schwerpunkt unserer neuen Ausgabe unseres Mitteilungsblattes ist die Berufsbildung. 

Der Fachkräftemangel, bedingt auch durch sinkende Zahlen bei den Ausbildungsverhältnissen für den Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten sowie durch ein Abwandern von ausgebildeten ReFas in fachfremde Berufe, führt zu einem regelrechten Kampf in der Anwaltschaft um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir müssen mit aller Kraft uns diesem Mangel an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenstellen, indem wir selbst die Mitarbeiter von morgen ausbilden.

 

"Machen Sie mit, den Fachkräftemangel zu überwinden!"

Dass wir damit die Problematik überwinden können, zeigen die Beiträge in diesem Heft, in dem die Kolleginnen und Kollegen, die auch ehrenamtlich in den Prüfungsausschüssen mitwirken, für die Ausbildung plädieren und Erfahrungsberichte abgeben. Auch die Städtische Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe in München stellt sich vor. Machen Sie mit, den Fachkräftemangel zu überwinden!

Lasen Sie mich noch auf die Kammerversammlung 2021 eingehen, die uns in den letzten Tagen vor Jahresende beschäftig hat. Bis 21.12.2021 hatten alle Mitglieder der Kammer Gelegenheit, schriftlich über die Anträge abzustimmen. Ab 22.12.2021 wurden die Stimmen in der Geschäftsstelle der RAK München ausgezählt. Wir freuen uns über die rege Beteiligung – über 3.200 Stimmen wurden abgegeben – eine sehr erfreuliche Entwicklung. Die Abstimmungsergebnisse sind auf der Website der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.

Was erwartet uns 2022? Rechtspolitisch wird das neue Jahr viel Bewegung und Diskussion geben: Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition erwähnt die Anwaltschaft; sie soll gestärkt werden: eine wichtige Aussage, die uns insofern hoffen lässt. Ob die Beispiele, nämlich das Erfolgshonorar zu modernisieren und das Fremdbesitzverbot zu überprüfen, hierfür der richtige und zielführende Weg sind, wird in umfangreichen Diskussionen herauszufiltern sein. Ein Großteil der Anwaltschaft hat sich gegen Erfolgshonorar und insbesondere auch gegen Fremdbesitz in Anwaltskanzleien ausgesprochen. Wollen wir sehen, welche Ergebnisse die Diskussion jetzt mit der neuen Regierung bringen werden.

"Ein Großteil der Anwaltschaft hat sich gegen Erfolgshonorar und insbesondere auch gegen Fremdbesitz in Anwaltskanzleien ausgesprochen."

Derzeit entwirft das Bundesministerium der Justiz ein „Online-Klagetool“. Für einfache, standardisierte, skalierbare Verfahren könnte sich ein solches Verfahren durchaus eignen; es darf jedoch nicht den Weg zum grundsätzlich erforderlichen sogenannten strukturierten Parteivortrag für alle Prozesse ebnen. Auch muss im Online-Klagetool für die Verbraucher sichergestellt sein, dass die Beteiligten jederzeit auf die bekannten Verfahren wechseln können und insbesondere jederzeit auch vom Online-Klagetool heraus einen Anwalt beauftragen können. Entsprechende Wegweiser muss es bei der Programmführung geben. So wird auch das neue Jahr viele Herausforderungen in der Rechtspolitik, aber auch im Alltagsgeschehen bringen. 

Ich wünsche Ihnen hierzu ein gutes Gelingen, jetzt aber erholsame Weihnachtstage, ein schönes Weihnachtsfest und anhaltende Gesundheit.

Ihr Michael Then

Präsident