Meldungen aus der Kammer

AUFRUF

Der Rechtsanwaltskammer München fiel im Jahr 1987 durch Nachvermächtnis des Herrn Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron ein Wohnhaus in der Gundelindenstraße in München mit der Bestimmung zu, es „alten würdigen Anwälten“ zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1995 wurde das Grundstück neu bebaut. Das Gebäude verfügt seither über sieben Wohneinheiten zwischen 69 m2 und 134, m2, die jeweils mit Terrasse oder Balkon ausgestattet sind, die möglichst an bedürftige Kollegen vermietet werden sollen. 

Sofern Sie als (bedürftiger) Kollege oder (bedürftige) Kollegin auf der Suche nach Wohnraum in München sind oder eine bedürftige Kollegin bzw. einen bedürftigen Kollegen kennen, können Sie sich bei der Rechtsanwaltskammer unter glauning@rak-m.de oder 089/53 29 44-41 auf eine Warteliste setzen lassen. 


Jour Fixe zwischen Vorstand der RAK und der Arbeitsgerichtsbarkeit am 14.03.2022

Von RA Florian Kempter, Vorstandsmitglied RAK München

An dem halbjährlich stattfindenden Jour Fixe nahmen die Herren Präsidenten Dr. Wanhöfer (LAG München), Dr. Dick (ArbG München) sowie als Vertreter der RAK München RA Dr. Thomas Weckbach und RA Florian Kempter teil. Es war wieder eine Präsenzsitzung am Arbeitsgericht München.

Unter anderem wurden folgende Eingaben besprochen:

Bei Einreichung von Klagen und Schriftsätzen per beA regen die Gerichte nochmals an, dass die Anlagen jeweils einzeln nummeriert und jeweils einzeln als eigenes PDF angehängt werden. Dabei bietet sich folgende Nummerierung beispielsweise an: 01 Klage, 02 Vollmacht, 03 Anlage K1, 04 Anlage K4 usw. Es dient der Übersichtlichkeit und der einfacheren Bearbeitung für alle Beteiligten.

Soweit von Seiten der Gerichte Schriftstücke zugestellt werden, wird die Betreffzeile automatisch durch die Gerichtssoftware mit dem Aktenzeichen des Gerichts und dem der Anwälte befüllt. Eine Eingabe der Parteibezeichnung in der Betreffzeile lässt die Software, die einheitlich in ganz Bayern und auch in einigen anderen Bundesländern verwendet wird, nicht zu.

Für die Beiziehung von Dolmetschern zur mündlichen Verhandlung gilt Folgendes: Sofern im Rahmen der mündlichen Verhandlung die Beiziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, erfolgt die Auswahl des jeweiligen Dolmetschers über die jeweilige Geschäftsstelle des jeweiligen Richters, vorbehaltlich einer Entscheidung durch die Vorsitzenden. Eine Zusammenarbeit oder Bevorzugung gleich welcher Art mit irgendwelchen wirtschaftlichen Institutionen gibt es jedenfalls nicht.

Für die für einen Verband auftretenden Syndikusrechtsanwälte ist zu beachten, dass die gerichtliche Zustellung von Schriftstücken aus Rechtsgründen per Post an den Verband als originär Bevollmächtigten und nicht an den Syndikusrechtsanwalt per beA erfolgen wird (dies jedenfalls, solange nicht für den Verband ein sicherer elektronischer Übermittlungsweg eingerichtet ist). 

Ein weiteres Thema war, wie mit der Einreichung von Mahnbescheidsanträgen und Anträgen für Vollstreckungsbescheide zu verfahren ist. Es wird empfohlen, zweigleisig zu verfahren bis der Gesetzgeber diese Lücke geschlossen hat. Es liegt bereits eine Vorlage beim Gesetzgeber. Zweigleisig heißt, dass die Anträge sowohl elektronisch als auch schriftlich bei Gericht eingereicht werden sollten. 

Weiteres Thema war erneut die Gebührenfrage bei Mehrwertvergleich im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Es ist reines Richterrecht. Solange die zuständige Kammer des LAG München an ihrer Rechtsauffassung festhält und keine Gesetzesänderung erfolgt, ist mit keiner Änderung zu rechnen. 

In der Arbeitsgerichtsbarkeit ist Verhandlungsführung und das Hinwirken auf eine gütliche Einigung unter Berücksichtigung der Parteiinteressen von besonderer Bedeutung. Dieses Thema ist daher selbstverständlicher Gegenstand von Fortbildungen, Beurteilungen und Feedbackrunden. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird auch künftig darauf achten, insbesondere bei Personalwechseln. 

Zuletzt wurde noch darauf hingewiesen, dass geplant ist, die Sitzungssäle des Arbeits- und Landesarbeitsgericht mit öffentlichen W-LAN auszustatten. 

Aufgrund seines Ausscheidens aus dem Kammervorstand bedankte sich Herr Dr. Weckbach bei den Präsidenten für den stets konstruktiven Austausch in diesem Gremium über all die Jahre. Die Präsidenten bedankten sich bei Herrn Dr. Weckbach ihrerseits herzlich – verbunden mit den besten Wünschen – für das vertrauensvolle Miteinander über viele Jahre. 

Der nächste Jour Fixe wird voraussichtlich im Oktober/November 2022 terminiert werden. 

Bildquelle: goir/Adobe Stock