Die RAK München sagt Danke!

Die Rechtsanwaltskammer München bedankt sich bei den ausscheidenden Mitgliedern des Kammervorstands für ihre – teils langjährige – und engagierte ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand: 

  • Senator E. h. Ottheinz Kääb, LL.M., München – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und für Verkehrsrecht
  • Gabriele Loewenfeld, München – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Bettina Macharzenski, Hohenbrunn – Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin
  • Tobias Rau, Puchheim – Rechtsanwalt

„Jetzt reicht’s“

Jetzt reicht es wirklich: 52 Jahre sind genug. Dass es so viele Wahlperioden geworden sind, verdanke ich der Geduld meiner Wählerinnen und Wähler, der Unterstützung und der Mithilfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien und in der Kammer. Vielen Dank dafür und für die Treue, wenn Sie zu mir gehalten haben.

Der Beginn war ein Protest.

Ein Protest dagegen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt junge Kolleginnen und Kollegen zur Anwaltschaft zugelassen wurden, bei nur einem Gericht. 

Das bedeutete, dass die junge Generation im Jahr 1970 keine Möglichkeit hatte, gleichzeitig am OLG und am Landgericht die Zulassung zu erhalten. Glücklich war man nur insofern, als die Landgerichte München I und München II als ein Gericht gezählt wurden. Über die fehlende OLG-Zulassung sind bei uns Jungen die OLG-Mandate verschwunden, Mandanten kamen nie mehr wieder. Es gab zwar auch solche OLG-Anwälte, die jene Mandanten, kamen sie mit neuen Mandaten, wieder an den Landgerichtsanwalt verwiesen. Die Zahl solcher Anwälte war jedoch knapp. Die Jungen überlegten, welcher Weg aus dem Dilemma führt. Geht es

  • über die Politik?
  • über die Anwaltsvereine?
  • über die Rechtsanwaltskammern?
  • Bei der Politik wurde vorgesprochen – ja, wir helfen – aber wann?
  • Bei den Anwaltsvereinen war die Freude über eine Generation, die das Zulassungswesen ändern wollte, sehr gering. 
  • Also suchten wir den demokratischen Weg zu den Kammern und im Jahr 1970 klappte es dann auch mit meiner Wahl in den Kammervorstand.

Dort wurde eine Kommission „Simultan-Zulassung“ gebildet und diese durfte ich leiten. Es war sehr viel Arbeit, aber schließlich wurde diese auch von Erfolg gekrönt. Zuletzt half eine große Anzahl Nürnberger Bratwürste, die mit einem Mitglied des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages verzehrt wurden, um ihm unseren Wunsch zu verdeutlichen.

Der nächste Weg führte mich dann 1972 ins Präsidium des Kammervorstandes. Nun konnte ich ältere Kolleginnen und Kollegen in sozialen Fragen unterstützen und den jungen bei der Ausbildung helfen.

Wir hockten auf den Tischen, bis uns die Feuerwehr vor der Sturmflut rettete.

Der Kammervorstand residierte damals im Haus der Deutschen Bank, am Stachus. Er mietete in der Barer Straße 1, bei der Bayerischen Beamtenbank, einen Vortragsraum, der nach Umbau feierlich eröffnet wurde mit Justizministerium, Gerichten, Anwaltschaft und vielen Reden. Danach saßen wir noch zusammen und es wurde immer fröhlicher, bis sich plötzlich der Boden im Bereich der Türe zunächst verdunkelte und dann sah man Wasser in Strömen in den Saal fließen – Rohrleitungsbruch in der Toilette. Die Gesellschaft der Fröhlichen ließ sich aber nicht vertreiben. Wir hockten auf den Tischen, bis uns die Feuerwehr vor der Sturmflut rettete. 

Als wir dann später mit der Kammer in die Landwehrstraße umzogen, war dort ein Vortragssaal mit dabei – diesen ereilte auch die Taufe: Der Hagel zerstörte ein Glasdach und der anschließende Starkregen besorgte den Rest.

Mich haben aber nicht nur Katastrophen begleitet. Seit 1986 habe ich die Leitung der Abteilung „Juristen-Aus- und Fortbildung sowie Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer“ übernommen. Es ist gelungen, eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen mit preisgünstigen Fortbildungsveranstaltungen zu erreichen.

In die frühen 80er Jahre fällt auch die Gründung der Bayerischen Rechtsanwalt- und Steuerberaterversorgung. Bei der Gründung musste dem Widerstand anderer freier Berufe und anderer Versorgungswerke begegnet werden, weil nach deren Meinung „unsere Satzung viel zu demokratisch“ sei. Dass das Versorgungswerk gegründet wurde, geht zurück auf unsere Erfahrungen in der Nothilfe der Rechtsanwaltskammer u. a. mit dem altersverarmten Anwalt.

Jetzt reicht es wirklich: Sprach ich eingangs von der Geduld, dann brauche ich sie jetzt schon wieder, nämlich die der Redaktion. Sie wollte, dass ich nicht mehr als 3.700 Zeichen schreibe, jetzt liege ich aber schon darüber und dabei gäbe es noch so viel mehr zu berichten. Z. B. über meine Tätigkeit als Vorsitzender des EDV-Arbeitskreises bei der BRAK oder als „Bauherr“ des Seehauses. Es ist halt auch eine sehr lange, schöne und fruchtbare Zeit gewesen …, aber lassen wir’s.

Wenn eine Kollegin oder ein Kollege darunter leiden würde, mich mit einem Anliegen nicht erreicht zu haben, würde mich das sehr betroffen machen.

Bei der Vertretung gegensätzlicher Meinungen wurde häufig heftig gestritten, aber die Meinungen konnten immer so unter einen Hut gebracht werden, dass keine Verletzungen blieben. Möge auch in Zukunft dieser Geist die Anwaltschaft begleiten.

Ottheinz Kääb

zum 31.05.2022

... wurde häufig heftig gestritten, aber die Meinungen konnten immer unter einen Hut gebracht werden.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem ich seit 2002, also nunmehr seit genau 20 Jahren Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer bin, ist es Zeit, den Stuhl einem jüngeren Kollegen/einer jüngeren Kollegin zu überlassen.

Während meiner Vorstandstätigkeit kamen viele (neue) Aufgaben der Selbstverwaltung auf uns zu, die teilweise nur mit einem erheblichen Kraftaufwand zu stemmen waren. Ich denke da nur an die Gesetzesnovelle bezüglich der Syndikusanwälte, an das Geldwäschegesetz sowie das Thema Datenschutz.

Wir müssen auch weiter für den Erhalt der Selbstverwaltung kämpfen.

Wichtig ist, dass wir die Aufgaben, gerade auch was die Geldwäsche anbelangt, selbst wahrnehmen und nicht eine übergeordnete Behörde, und das mit Augenmaß. Wir müssen auch weiter für den Erhalt der Selbstverwaltung kämpfen. Sie ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft und gerade heute wichtiger denn je.

Ich habe mich im RVG-Ausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer sowie als Vorsitzende der Abteilung III (Gebührenrecht) und damit als Mitglied der Gebührenreferentenkonferenz stets für eine Erhöhung unserer Rechtsanwaltsgebühren eingesetzt. Freilich ist der Einfluss von uns Anwälten auf die Gesetzgebung und damit auch auf Gebührenerhöhungen begrenzt. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, wenn die Länder gleichzeitig massive Erhöhungen der Gerichtskosten durchsetzen und somit der Anspruch auf Rechtsgewährung gefährdet wird.

Im Rahmen meiner Präsidiumstätigkeit (2012–2020) war ich unter anderem für den Unterstützungsfond zuständig. Wir haben hier 2017/18 die Richtlinien des Unterstützungsfonds der Kammer geändert und neben finanziellen Unterstützungen auch Beratung, Mentoring, Vermittlung von Beratung neu angeboten sowie die Unterstützung von Projekten z. B. zur Stressbewältigung, Betreuung von Kindern von Mitgliedern oder Beratung zum Kanzleimanagement. Leider sind diese Angebote nach meinem Eindruck viel zu wenig in Anspruch genommen worden.

In meiner Zeit als Vorstandsmitglied konnte ich an zwei Reisen nach Israel teilnehmen, die mir in besonders guter Erinnerung sind. Im Jahre 2011 nahmen wir an der 50-Jahr-Feier der Israel Bar Association mit einer kleinen Delegation teil. Der Empfang war sehr herzlich. Sehr beeindruckend war der Besuch von Yad Vashem in Jerusalem.

Eine Delegation von Kollegen aus Haifa erstattete 2012 einen Gegenbesuch. Auch 2015 war eine Delegation aus München anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Anwalt ohne Recht“ im Obersten Gerichtshof in Jerusalem. Ich kann nur hoffen, dass der Kooperationsvertrag mit Haifa wieder mit Leben erfüllt wird!

Ich kann nur hoffen, dass der Kooperationsvertrag mit Haifa wieder mit Leben erfüllt wird!

Unvergessen ist auch unsere (private) Reise zur Verabschiedung von Herrn Präsident Hansjörg Staehle nach Istanbul. Es gibt unbestätigte Gerüchte, dass ein Mitglied der Gruppe in einer typischen Kneipe genötigt wurde, seine Tanzkünste auf einem Tisch nachzuweisen …

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich besteht die Kammerarbeit nicht nur aus Reisen, sondern vor allem aus stundenlangem Aktenstudium, der Fertigung von Gutachten, Stellungnahmen, Entscheidungen und der Teilnahme an Vorstands-, Präsidiums- und Abteilungssitzungen und vielen anderen Aufgaben mehr. Ich werde diese Tätigkeiten sicher vermissen. Ich habe aber die Hoffnung, dass jüngere und engagierte Kolleginnen und Kollegen in den Kammervorstand gewählt werden, die sich mit Respekt, Augenmaß und neuen Ideen in die viel beschworene „Kammerfamilie“ einbringen.

In diesem Sinne verbleibe ich mit den besten kollegialen Grüßen

Ihre Gabriele Loewenfeld


Am 04.05.2018 wurde ich in den Vorstand der RAK München gewählt – gerne habe ich das Ehrenamt übernommen und bestmöglich ausgefüllt. Ich habe mich entschieden, nicht erneut zu kandidieren, denn frischer Wind tut immer gut. Gleichzeitig möchte mich für das mir entgegenbrachte Vertrauen bedanken und alle ermutigen, ein Ehrenamt zu übernehmen, denn es gibt mindestens so viel zurück wie man hineingibt.

Warum habe ich mich für das Amt beworben?

Ich wurde über den Arbeitskreis der Unternehmensanwälte angesprochen. Für anstehende Fragen im Zusammenhang mit der Neuordnung des Rechts der Syndikusrechtsanwälte brauche es genau jene Praxis, die ich einbringen könnte. In München gibt es verhältnismäßig viele Syndikusrechtsanwälte, und diese Ausformung des Anwaltsberufs sollte auch im Vorstand der Kammer entsprechend vertreten sein. Die monatlichen Vorstands- und Abteilungssitzungen samt Aktenbearbeitungen erschienen neben meinem herausfordernden Beruf zeitlich trotzdem machbar, so dass ich mich mit meinem Arbeitgeber abstimmte, bewarb – und gewählt wurde. Ich bin angetreten, um die Anwaltschaft als Einheit zu leben, weniger die Unterschiede als das Gleiche zu sehen und dadurch die beruflichen/wirtschaftlichen Belange der Berufsangehörigen zu wahren und ein für alles passendes Berufsrecht fortzuschreiben.

Bei der traditionellen Baumbegehung im Englischen Garten und dem anschließendem Zusammenkommen im Seehaus knüpfte ich erste Kontakte. Ein langjähriges Vorstandsmitglied und Strafrechtler sagte mir, Syndikusrechtsanwälte seien ihm willkommen. Darüber habe ich mich gefreut. Am 09.05.2018 fand die konstituierende Vorstandssitzung statt, ebenso die der Abteilungen IX und X. Bis zur Pandemie kamen wir im Kammergebäude zusammen.

In Abt. IX hatten wir sogar einmal einen Antragsteller zum Gespräch geladen, da wir trotz üppiger Fallliste Zweifel hatten, die wir jedoch klären konnten. Wir merkten förmlich, dass dem Antragsteller ein Stein vom Herzen gefallen war.

So viel geballtes Wissen im Berufsrechts an einem Platz! Das war großartig!

Am 06. März 2020 durfte ich an der 11. Berufsrechtsreferentenkonferenz im schönen Justizpalast in München teilnehmen. So viel geballtes Wissen im Berufsrechts an einem Platz! Das war großartig, vor allem hervorragend organisiert von unserer Geschäftsstelle. In Abt. X haben wir während der Pandemie dann lebhaft per Video ganz Aktuelles diskutiert, z. B. ob ein Rechtsanwalt sein ärztliches Attest, keine Maske tragen zu müssen, auf Vorgaben überprüfen muss oder seinem Arzt vertrauen kann?

Seit Gründung der Abteilung XIII sichten wir die leider wenigen Kandidaten. Daher möchte ich an dieser Stelle zur Bewerbung ermutigen!

Mich hat es immer ganz zufrieden gemacht, wenn ich einem Mitglied helfen konnte, z. B. beim Jourdienst. Viele Gespräche sind mir noch gut in Erinnerung, weil die Anrufer so dankbar waren. „Good vibrations“ bescherten mir zudem die Vereidigungstermine im schönen Vorstandssaal. Fürs Gespräch danach und Fotos gab‘s regelmäßig ein Lächeln. Ich fühlte mich wie eine Mama beim Begleiten ihres eingeschulten Kindes.

„Good vibrations“ bescherten mir zudem die Vereidigungstermine im schönen Vorstandssaal.

Mit meinem Vorstandskollegen Kostas Kalaitzis durfte ich am 21.06.2019 zur „Rentrée du barreau de Bordeaux“ reisen, um dem Sieger des Redewettbewerbs die Kammermedaille zu überreichen. Die Kammern verbindet eine langjährige Partnerschaft. Als Repräsentanten der RAK München haben wir das Wort an die versammelten Anwälte und Gäste gerichtet, das war ein Fest!

Im Wahlausschuss für die Vorstandswahlen 2020 haben wir viel erlebt, den Ausgang kennen wir noch nicht, ich bleibe zuversichtlich. So oder so: Ein Fall für die Rechtsgeschichte.

Weniger zuversichtlich stimmt mich das Thema Geldwäsche. Immer noch steht der Syndikusrechtsanwalt ohne jede Ausnahme als Verpflichteter da, was den Kammern Arbeit macht, die GwGMeldV-Immobilien wird für verfassungswidrig gehalten… Das Berufsrecht der Anwaltschaft ist europäisch. Damit wird sich auch das Thema Geldwäsche nur europäisch lösen lassen. Ich wünsche uns Zuversicht und dem neuen Vorstand der RAK München ein glückliches Händchen im Interesse der bei ihr zugelassenen Mitglieder!


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

nach vier Jahren im Vorstand der Rechtsanwaltskammer darf ich mich an dieser Stelle von Ihnen verabschieden und Ihnen auch nochmals für Ihr mir ausgesprochenes Vertrauen danken. Die Arbeit im Vorstand hat mir viel Freude bereitet. In intensiven Sitzungen und Diskussionen zeigt sich für mich, wie wichtig die Arbeit der Rechtsanwaltskammer für unseren Berufstand ist. Die intensive fachliche Arbeit in den Abteilungen und die starken berufspolitischen Diskussionen möchte ich hier besonders hervorheben.

Leider war die Amtszeit stark von der Pandemie geprägt, so dass viele Veranstaltungen, bei denen auch ein direkter Kontakt als Vorstandsmitglied mit Ihnen als Rechtsanwaltskolleginnen und -kollegen möglich gewesen wäre, leider nicht stattfinden konnten. Ich freue mich aber dennoch, wenn ich den einen oder die andere von Ihnen evtl. in den nächsten Jahren z. B. auf einer Kammerversammlung treffe und ins Gespräch komme.

Bei den Vorstandskolleginnen und -kollegen möchte ich mich an dieser Stelle auch nochmals für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.

... kann mir durchaus vorstellen, mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder in der Rechtsanwaltskammer München zu engagieren.

Ich stehe aus familiären und beruflichen Gründen aktuell nicht mehr zur Wahl, kann mir aber durchaus vorstellen, mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder in der Rechtsanwaltskammer München zu engagieren, um die für unseren Berufstand so wichtige Selbstverwaltung und alle damit verbundenen Aufgaben voranzutreiben und zu unterstützen.

Ihnen alles Gute, viele Grüße und bleiben Sie gesund und der Rechtsanwaltskammer und dem Vorstand gewogen.

Ihr Tobias Rau

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