eJustice in Bayern

TEXT: Redaktion RAK München

Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Akte sind die Grundpfeiler bei der Digitalisierung der Justiz.

Das Programm „eJustice Arbeitsplatz“ wurde in Bayern zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eingeführt. Dort werden alle Maßnahmen gebündelt, die es ermöglichen sollen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften möglichst elektronisch und medienbruchfrei arbeiten. Bis 01.12.2021 wurden bei den Gerichten in Bayern bereits 55.000 elektronische Akten angelegt.

Bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 31.12.2025 soll die elektronische Akte sukzessive bei allen Justizbehörden eingeführt werden.

Schwerpunkte sind 

  • digitale Bearbeitung von Verfahren mit der elektronischen Akte,
  • Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten aller Art über den elektronischen Rechtsverkehr sowie
  • Ertüchtigung der Arbeitsplätze in Büros und Sitzungssälen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit einer für die neue Arbeitsweise adäquaten Ausstattung.

Anfang Februar 2022 hat das Landgericht Passau, Ende Februar 2022 das Landgericht Kempten die E-Akte eingeführt.

Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Seit 01.01.2022 gilt die aktive Nutzungspflicht des beA: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, Schriftsätze ausschließlich elektronisch an die Justiz zu übermitteln.

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht schnelle, unkomplizierte und sichere Kommunikation mit den Justizbehörden.

Nur in Ausnahmefällen, wenn die elektronische Übermittlung vorübergehend unmöglich ist (z. B. beim Ausfall eines Servers), kann von der elektronischen Übermittlung abgewichen werden.

Weitere Informationen sind auf der Website des Bayerischen Justizministeriums zu finden.

Auch viele Online-Dienstleistungen wie verschiedene Online-Register, Online-Mahnverfahren oder die Online-Grundbucheinsicht in Bayern führen zu einer verstärkten Digitalisierung in der Justiz.

Zudem wird die Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Justiz immer digitaler: Elektronische Dokumente können im PDF-Format über das BayernPortal oder die BayernApp hochgeladen und an die Justiz gesendet werden. Hierfür ist eine Anmeldung über die BayernID erforderlich. Gerichte und Staatsanwaltschaften werden künftig auf demselben Weg antworten können. 

Initiative #digitalejustiz

Die Digitalisierung der bayerischen Justiz gehört anhand virtueller Verhandlungen,
E-Akten und der Kommunikation über das Internet längst zum Arbeitsalltag und wird ständig weiter ausgebaut. Im Herbst 2021 startete die Initiative #digitalejustiz, die das bayerische Justizministerium gemeinsam mit Gerichten und Staatsanwaltschaften, den Hauptpersonalvertretungen sowie den Berufsverbänden erarbeitet hat. Seit Oktober 2021 gab es deshalb Regionalkonferenzen an mehr als 20 Standorten, die dabei helfen, bei der Gestaltung der digitalen Veränderungsprozesse die fast 15.000 bayerischen Justizangehörigen frühzeitig und auf breiter Ebene in den Prozess einzubinden. Die Digitalisierung wird die Arbeitsabläufe und die Anforderungen erheblich verändern. Bei den Regionalkonferenzen werden Erfahrungen ausgetauscht und Ziele definiert.

Hintergrund der Digital-Offensive der bayerischen Justiz sind: 

  • Videoverhandlungen: Seit Juli 2021 verfügen alle 99 bayerischen Gerichte über einen Zugang zu Videokonferenzanlagen. Auch die drei Generalstaatsanwaltschaften Bayerns haben je eine Anlage. Inzwischen werden tausende Verhandlungen an Gerichten in Bayern digital als Videokonferenz geführt.
  • elektronische Akte (E-Akte): Bis 2026 muss die E-Akte an allen deutschen Gerichten eingeführt sein. Bayern will dies früher schaffen.
  • elektronischer Rechtsverkehr: Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist bei allen bayerischen Gerichten erfolgt.

Darüber hinaus hat die Justizministerkonferenz auf bayerische Initiative hin den Bund aufgefordert, sich innerhalb der EU dafür einzusetzen, dass eine umfassende Rechtsgrundlage geschaffen wird, die über Ländergrenzen hinweg Verhandlungen per Videokonferenz ermöglicht.

Weitere Informationen zur Initiative sind hier zu finden. 

Bildquelle: geralt/Pixabay