Anhebung der Datenmengen je Nachricht ab dem 01.04.2022

TEXT: beA-Newsletter Ausgabe 2/2022 vom 03.02.2022

Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 – ERVB 2022 vom 22.11.2021 enthält in Ziff. 3 Satz 1 Begrenzungen der Datenmengen, die je beA-Nachricht versendet werden können: Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht sind bislang auf höchstens 100 Dateien und 60 MB begrenzt. In Satz 2 wird angekündigt, dass ab dem 01.04.2022 die Anzahl und das Volumen angehoben werden und die Anhebung so früh wie möglich bekannt gemacht wird (s. auch beA-Newsletter Ausgabe 12/2021 vom 09.12.2021).

Die Anhebung ist nun wie folgt durch die Justiz konkretisiert worden: Ab dem 01.04.2022 bis zum 31.12.2022 werden Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht wie folgt begrenzt:

  • auf höchstens 200 Dateien und
  • auf höchstens 100 Megabyte

Ab dem 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen wie folgt begrenzt:

  • auf höchstens 1000 Dateien und
  • auf höchstens 200 Megabyte

Eine Anpassung der ERVB 2022 wird kurzfristig erfolgen.

Bildquelle: LordRunar/iStock