Das sogenannte „A1-Verfahren“ für Selbstständige wurde ab dem 01.01.2022 digitalisiert.
Die Ausstellung einer A1-Bescheinigung ist zu beantragen, wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit vorübergehend im europäischen Ausland, in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgeübt wird. Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass für die Zeit der vorübergehenden Auslandstätigkeit das deutsche Sozialversicherungsrecht weiterhin Anwendung findet, sodass insoweit keine Änderungen insbesondere bei der Entrichtung von Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträgen eintreten.
Die bisherige Antragstellung mit Papiervordrucken wird durch das elektronische Verfahren vollständig abgelöst. Der Antrag kann künftig nur noch über das Portal „sv.net“ gestellt werden.
Nähere Informationen sind der Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. zu entnehmen.