Seit dem 01.08.2022 werden Daten in den Feldern „Betreff“ und „Bemerkung des Absenders“ im beA nicht mehr von den Anwendungen der Justiz (ELA und Fachverfahren) ausgegeben, d. h. Einträge in diesen Feldern können von der Justiz nicht mehr gelesen werden. Die Felder werden zukünftig nicht mehr befüllt werden können.
Der XJustiz-Standard sieht stattdessen nunmehr das Feld „Sendungspriorität“ vor, in dem ein entsprechender Wert (kein Freitext) ausgewählt werden kann, wozu jedoch eine entsprechende technische Unterstützung der von Anwältinnen und Anwälten eingesetzten Software erforderlich ist.
Falls eine Eilbedürftigkeit einer Nachricht mitgeteilt werden soll, wird die beA-Software diese Kennzeichnungsmöglichkeit voraussichtlich erst ab dem 4. Quartal 2022 anbieten. Die übrigen Softwareprodukte werden die Kennzeichnungsmöglichkeit wohl im 3. Quartal umsetzen.
Zur übergangsweisen Kennzeichnung von eilbedürftigen Nachrichten stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Ein entsprechender Hinweis kann dem Dateinamen eines elektronischen Dokuments vorangestellt werden (z. B.) „EILT-Klageschrift.pdf“. Dieser Hinweis ist jedoch erst beim Öffnen einer Nachricht sichtbar!
- Über ein (kostenloses) Onlineprogramm kann ein Struktursatz erstellt werden, der die Befüllung des Feldes „Sendungspriorität“ bereits jetzt ermöglicht. Die Browseranwendung zur Erstellung von Strukturdatensätzen kann unter https://xjustiz.justiz.de/browseranwendungen heruntergeladen werden.
Bildquelle: LordRunar/iStock