Termin für die Zwischenprüfung 2022
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung der Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten statt. Die ausbildenden Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen melden die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden für diese Prüfung an. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung vom 07.10.2020 für Rechtsanwaltsfachangestellte ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Termin der Zwischenprüfung 2022 (schriftliche Prüfung)
Donnerstag, 24.11.2022
Prüfungsort
In der Region wird die Zwischenprüfung i. d. R. in den Berufsschulen abgelegt. In München erfolgt eine gesonderte Mitteilung zum Prüfungsort.
Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung ist der 06. Oktober 2022
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung@rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldung erfolgt mit den einheitlichen Anmeldeformularen der Rechtsanwaltskammer München, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden. Die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, können die Anmeldeformulare hier herunterladen.
Termine für die Abschlussprüfung 2023/I der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2023/I in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Mittwoch, 18.01.2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 24.01.2023
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 25.01.2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2023/I ist der 04.11.2022
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung@rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer Anfang Oktober an die Auszubildenden versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden den Prüfungsteilnehmenden gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (Winterprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31.03.2023 endet, sowie Wiederholende als auch Teilnehmende, die ihre Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 04.11.2022 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Termine für die Abschlussprüfung 2023/II der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2023/II in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Montag, 15.05., Dienstag, 16.05., Mittwoch, 17.05.2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 23.05.2023
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 24.05.2023
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2023/II ist der 06.03.2023
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung@rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer Ende Januar an die Auszubildenden versandt werden oder hier unter Downloads bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnehme an der Abschlussprüfung (Sommerprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 01.09.2023 endet, sowie Wiederholer als auch Teilnehmer, die ihre Ausbildungszeit verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum 06.03.2023 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtige Hinweise für alle Abschlussprüfungen:
Zugelassene Hilfsmittel:
- Deutsche Gesetze, jeweils unkommentiert (z. B. Beck’sche Textausgaben, Habersack, Nomos)
- Das Wörterbuch „Duden – Deutsches Universalwörterbuch“
- Nicht programmierbare Taschenrechner
Zugelassene Reiter:
Reiter sind mit Vermerken wie nachfolgend zugelassen:
- Gesetzesabkürzungen (ZPO, BGB etc.)
- Einworthinweise, die Bestandteil der Überschrift eines Paragrafen sind
- Paragrafen
- verschiedenfarbige Klebezettel
Nicht zugelassen sind:
Bemerkungen, Erläuterungen.
Zu den Abschlussprüfungen werden stets auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer München für die Abschlussprüfungen auf formlosen Antrag geprüft.
Prüfungsgebühr: EUR 75,00 je Prüfungsteilnehmendem, fällig mit der Anmeldung und zahlbar auf das Konto der Rechtsanwaltskammer München:
Kreditinstitut: UniCredit Bank AG,
IBAN: DE21 7002 0270 0000 0816 31
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
Wir bitten, jeweils den Namen des Prüfungsteilnehmenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Nimmt der/die Prüfungsbewerber/in nur an höchstens drei Prüfungsfächern teil, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 37,00.
Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
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